Hier können Sie nachlesen, welche Einrichtungen in die Durchführung des Kooperationsleitfadens einwilligen und den Prinzipien des Kooperationsleitfadens zustimmen. Bei diesen Einrichtungen ist es nicht notwendig, als PraktikerIn das Einverständis bei der vorgesetzten Person zur Durchführung einzuholen! Die Liste wird laufend erweitert.
Teilnehmende Institutionen:
- BH Baden
- BH Mödling
- BH Neunkirchen
- Magistrat Wr. neustadt
- Kinder- und Jugendpsychiatrie Hinterbrühl
- Krisenzentrum Hinterbrühl
- Krisenzentrum Wr. Neustadt
- SBZ Hinterbrühl
- SBZ Pottenstein