Das schulschwierige Kind - Schwerpunkt Schulabsentismus

Das schulschwierige Kind – Schulabsentismus 

Die Arbeitsgruppe „Das schulschwierige Kind“ hat sich nach einer Kindernetzwerk-Tagung zusammengefunden, wurde jedoch 2019/2020 reorganisiert und mit einem Themenschwerpunkt versehen – Schulabsentismus. In dieser Arbeitsgruppe geht es darum, wie die Schule als oft nach außen stark abgegrenzt erlebtes System mit schulfremden Einrichtungen effektiver kooperieren kann. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, bei der hohe Unsicherheiten sowie Befindlichkeiten bestehen.

 

Ziele und Inhalte

Ziel des Teilprojekts ist es, Vorschläge zu entwickeln, ab wann eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe erstattet werden sollte, welche Formen von Schulabsentismus auf welche Form von Gefährdung oder Interventionsansätze hindeuten könnten, und welche Institutionen im Industrieviertel bei der Bewältigung des Problems hilfreich sein könnten. Hierbei sind auch rechtliche Rahmenbedingungen zu erheben. Da in den verschiedenen Systemen auch mit verschiedenen Begrifflichkeiten operiert wird, könnte eine Art “Übersetzungsfunktion” mit erarbeitet werden, um ein gemeinsames Verständnis zu erleichtern. Weiters könnte ein Entscheidungsbaum für die in der Schule arbeitenden ExpertInnen entwickelt werden, der dabei hilft, bei Bedarf leichter passende externe Unterstützung zu finden.

 

Treffen

Im Jahr 2021 wurde wissenschaftliche Literatur gesichtet und leider nur ein Arbeitstreffen durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Schulen, Krankenhäuser und Bezirksverwaltungsbehörden immens gefordert, die „Kernaufgaben“ sowie etwaige Zusatzaufgaben aufgrund der Corona-Pandemie zu managen.
Die Teilnehmenden setzen sich aus den Bereichen Schulen, KJPP, KH Mödling, Bezirksverwaltungsbehörde zusammen.

 

Ausblick

Es werden derzeit kreative Handlungsideen gesammelt (Literaturrecherche und Brain-Storming), um Möglichkeiten der „Behandlung“ von Schulabsentismus auszuloten. Sowohl für den jeweils eigenen Fachbereich (Gesundheit – Bildung – Soziales), als auch interdisziplinär und berufsgruppenübergreifend. Darüber hinaus sind aus unserer Sicht folgende nächste Schritte offen:

  • Weiterführende Überlegungen, inwieweit widersprüchliche Ergebnisse bzw. Ergebnisse mit unterschiedlicher Gliederung zusammengefasst werden könnten
  • Erarbeitung von kreativen Ideen zur Begegnung von Schulabsentismus
  • Es soll eine praktische Handlungsanleitung im Umgang mit Schulabsentismus geben und die Zusammenarbeit zwischen Schule & Kinder- und Jugendhilfe näher definiert werden.
  • Überarbeitung & Ergänzung durch Angebote im Industrieviertel
  • Eventuell die Erarbeitung eines möglichen Konzepts für eine Schulbegleitung
  • Umfrage zur Einschätzung des Problems im Industrieviertel (eine diesbezügliche Anfrage wurde bis dato leider abgelehnt)

Sozialer Eltern-Kind-Pass

Sozialer Eltern-Kind-Pass

Bereits 2010 haben Arbeiten aus dem “DESK-Projekt” zu der Erstellung eines sozialen Mutter-Kind-Pass geführt. Insbesondere in Kooperation zwischen den Pädiatrie-Abteilungen der Krankenhäuser und der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe sollen süchtige Eltern und die Neugeborenen bestmöglich begleitet werden. Das Risiko von etwaigen Versorgungsmängel soll mit dieser Arbeitshilfe reduziert werden.

Geförderte/Kostenlose Angebote im Industrieviertel
Geförderte Angebote Wiener Neustadt

Anbei finden Sie die geförderten Angebote des Bezirks für Beratung, psychologische Diagnostik und Psychotherapie auf einen Blick.

Geförderte Angebote Neunkirchen

Anbei finden Sie die geförderten Angebote des Bezirks für Beratung, psychologische Diagnostik und Psychotherapie auf einen Blick.

Geförderte Angebote Mödling

Anbei finden Sie die geförderten Angebote des Bezirks für Beratung, psychologische Diagnostik und Psychotherapie auf einen Blick.

Geförderte Angebote Bruck-Leitha

Anbei finden Sie die geförderten Angebote des Bezirks für Beratung, psychologische Diagnostik und Psychotherapie auf einen Blick.

Geförderte Angebote Baden

Anbei finden Sie die geförderten Angebote des Bezirks für Beratung, psychologische Diagnostik und Psychotherapie auf einen Blick.

Krisenmanual

“Was ist eine Krise und wie kommuniziert man darüber?”

Das Krisenmanual für Kinder und Jugendliche im Industrieviertel wurde 2018 erneut überarbeitet und liegt nun in der dritten Auflage in gedruckter sowie in digitaler Form vor.

Das erste Krisenmanual wurde nach dem Vernetzungstreffen „Krise verbindet“ 2007 zwischen den beteiligten Einrichtungen vereinbart und geschrieben. Es war ein erstes Produkt der Kooperation in unserem Kindernetzwerk Industrieviertel. Der Erfolg dieses Manuals machte bei allen Beteiligten Mut und wir begaben uns auf den Weg einer strukturierten Vernetzung, in der weitere Bereiche der Kooperation, die es für die Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien braucht, geplant und abgesprochen wurden. Das Kindernetzwerk Industrieviertel entwickelte sich Schritt für Schritt und ist zu einer wichtigen Plattform der institutionellen Kooperation geworden.

Die zweite und dritte Auflage wurden notwendig, weil die erste schon längst vergriffen war und wir die Möglichkeit nutzten, die Daten und Beschreibungen der Einrichtungen zu aktualisieren. Im Industrieviertel wurden mehrere Einrichtungen aus der Angebotsliste gestrichen, andere kamen dazu.

Der erste Teil des Heftes unterschtützt mit Hilfe der Krisencheckliste bei der Entscheidungsfindung, welche Art von Krisensituation vorliegt und welche Institution idealerweise zu kontaktieren wäre. 

Im Anschluss daran findet sich eine Übersichtskarte über die Standorte aller Institutionen, die Plätze zur Krisenunterbringung anbieten. Danach werden diese Plätze in Hinblick auf Aufnahmekapazitäten, spezifisches Angebot, ev. Ablehnungskriterien und Erreichbarkeit detaillierter beschrieben.

Den zweiten Teil des Heftes bilden vier kurze Artikel, die sich an all jene Leser richten, die trotz des Tempos, das Krisen vorzugeben pflegen, Zeit zum Innehalten finden. Der erste Aufsatz beschreibt in anschaulicher und praxisnaher Weise die wesentlichen Elemente einer professionellen Krisenintervention aus der Sicht einer Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe. Im zweiten Artikel wird der Versuch unternommen, verschiedene Arten von Krisen zu differenzieren und zu definieren. Ein Bericht über Kriseninterventionen als systemischen Prozess spannt den Bogen von der Krisendefinition über die Krisenunterbringung bis hin zum Casemanagement und zur Netzwerkkooperation und beschließt dieses Manual. 

Die Unterscheidung von verschiedenen Arten von "Krisen"

Ein Versuch, verschiedene Arten von Krisen zu unterscheiden und zu definieren

MMag. Ulrike Charwath-Klinger

In diesem Abschnitt wird erläutert, welchen Arten von Krisen wir in der Praxis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen begegnen. Auf der Basis dieser Unterscheidung soll es einfacher sein zu entscheiden, welche Behandlung bzw. Intervention eine individuelle Krise benötigt.

Inhaltsverzeichnis

1. Psychosoziale Krise
  • 1.1. Familienkrisen
  • 1.2. Pädagogische Krise
2. Psychiatrische Krise
3. Gegenüberstellung von pädagogischer und psychiatrischer Krise
4. Die psychosomatische Krise
5. Entscheidungsbaum
6. Literatur

 

1. Psychosoziale Krise

Allgemeine Definition einer psychosozialen Krise: Psychosoziale Krisen treten ein, wenn Menschen mit Lebensumständen konfrontiert werden, für die ihre Problemlösungsstrategien im Augenblick nicht ausreichen. Es entsteht ein Gefühl der momentanen Überforderung, was mit dem Verlust des seelischen Gleichgewichts und verschiedenen körperlichen und psychischen Symptomen verbunden sein kann. Eine Krise äußert sich als plötzliche oder fortschreitende Verengung der Wahrnehmung, der Wertesysteme sowie der Handlungs- und Problemlösungsfähigkeiten. Sie stellt bisherige Erfahrungen, Normen, Ziele und Werte infrage und hat oft für die Person einen bedrohlichen Charakter. Es können Störungen der Stimmung, des Denkens, des Verhaltens und der sozialen Beziehungen entstehen. Eine Krise ist eine Notsituation, in der die Betroffenen sehr starke Emotionen wie Angst, Verwirrung, Unsicherheit, Wut und / oder Panik empfinden, verbunden mit dem Gefühl des Kontrollverlustes und großer Ausweglosigkeit. In dieser Situation besteht die große Gefahr sich selbst oder anderen schweren Schaden zuzufügen.

1.1. Familienkrisen

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es sinnvoll, dieses Verständnis von psycho-sozialer Krise noch zu erweitern, da Kinder und Jugendliche immer gemeinsam mit dem System, in dem sie leben, zu betrachten sind. Es geht also um Konflikte und Ereignisse, welche die Selbsthilfekräfte Einzelner (des Kindes, des Jugendlichen, seiner Eltern oder Hauptbezugspersonen) oder von Familien als System akut überfordern und einen starken Leidensdruck ausüben. Krisen treten häufig dann auf, wenn mehrere Belastungsfaktoren und Stresssituationen zusammenkommen, wodurch das Potenzial und die Kräfte des Einzelnen und des Systems überfordert sind bzw. die Bewältigungsmöglichkeiten nicht ausreichen. In der Arbeit mit Familien können Krisen auch aus der Eskalation einer problematischen und belastenden Dauersituation einer Familie entstehen, die nach einer grundsätzlichen Umorientierung verlangt. Eine psychosoziale Krise eines Kindes oder Jugendlichen kann auch indirekt bedingt sein, z.B. dadurch, dass seine Bezugspersonen eine Krise erleben und aus diesem Grund keine ausreichende Versorgung des Kindes/Jugendlichen gewährleisten können.

Anlass und Auslöser von Familienkrisen können sehr unterschiedlich aussehen:

  • Krisen in bestimmten Entwicklungsphasen wie Pubertät, Geburt eines Kindes, Tod, Trennung / Scheidung, Krankheit etc.
  • Scheidung / Trennung der Eltern: Überforderung der erziehenden Person mit dem Kind / Jugendlichen aufgrund eigener Probleme
  • Wiederverheiratung / Patchworkfamilien
  • Ausfall der erziehenden Person: durch Krankheit, Tod, eigene psychische Erkrankung oder ein anderes Ereignis
  • Krisen aufgrund traumatischer Erlebnisse wie körperliche, sexuelle, psychische Gewalterfahrungen, körperliche oder psychische Vernachlässigung
  • sozial oder gesellschaftlich bedingte Krisen wie Arbeitslosigkeit, Verlust sozialer Kontakte, Katastrophen u.a.
1.2. Pädagogische Krise

Eine zweite Gruppe machen die sogenannten pädagogischen Krisen oder auch akuten Erziehungsschwierigkeiten aus. Bei einer pädagogischen Krise – im Unterschied zu einer psychiatrischen Krise – tritt regelverletzendes, unkooperatives, aggressives oder dissoziales Verhalten auf, wobei das Kind oder der Jugendliche die Beziehungskontinuität zu seinen Bezugspersonen nicht vollständig abbricht und in seinem Verhalten prinzipiell nachvollziehbar bleibt. Auch sollte eine pädagogische Krise mit pädagogischen Mitteln steuerbar bleiben. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass eine pädagogische Krise sich bei fortsetzender Entsteuerung zu einer psychiatrischen Krise entwickelt.

Beispiele für pädagogische Krisen

Erziehungsschwierigkeiten: das Kind / der Jugendliche hält sich nicht an die von den Eltern gesetzten Grenzen, reagiert oppositionell oder aggressiv, Schuleschwänzen, Schulverweigerung, lügen, stehlen, Abgängigkeiten, verbale und / oder körperliche Gewalt gegenüber den Eltern

2. Psychiatrische Krise

Eine psychiatrische Krise bei einem Kind oder Jugendlichen ist dadurch definiert, dass sein Verhalten und / oder seine Befindlichkeit entsteuert sind und das Verhalten bzw. die Befindlichkeit seine normale Situationsbezogenheit und Nachvollziehbarkeit verliert und / oder selbst- oder fremdgefährdende Aspekte ins Spiel kommen.

Unterscheidung zwischen psychiatrischem Notfall und psychiatrischer Krise

  • Angstzustände: Der Betroffene ist auffallend unruhig und erregt, leidet unter dem Ge
fühl von Panik, äußert Todesangst bzw. Angst davor „verrückt“ zu werden.
  • Erregungszustände: Der Betroffene leidet unter motorischer Unruhe, Agitiertheit sowie Enthemmung, Aggressivität und Gereiztheit. Manchmal sind die Betroffenen misstrauisch, neigen zu Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Teilweise besteht auch Verwirrtheit und Unfähigkeit zur Kontaktaufnahme
  • Fremdgefährdung: enthemmter Angriff gegen andere Personen
  • Reglosigkeit: Bewegungsstarre (eingeschränkte Psychomotorik), sehr spärliche oder fehlende Mimik und Teilnahmslosigkeit, Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist eingeschränkt oder fehlt gänzlich
  • Verzweiflung / Suizidgefahr: Die Grundstimmung des Betroffenen ist traurig, teilnahmslos, äußert Suizidabsichten, gibt Schuldgefühle an
  • Selbstgefährdung: akuter Suizidversuch, massiv selbstverletzendes Verhalten
  • Verwirrtheitszustände: Orientierungslosigkeit, Gedankenflucht, Konzentrationsprobleme, 
Störungen des Gedächtnisses und Unruhe
  • Rauschzustände: uneinheitliches Bild mit verschiedensten Symptomen sämtlicher oben beschriebener psychiatrischer Zustandsbilder

Da es besonders im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe manchmal unklar zu sein scheint, ob eine pädagogische oder eine psychiatrische Krise vorliegt, werden im Folgenden einige Kriterien für die Unterscheidung genannt.

3. Gegenüberstellung von pädagogischer und psychiatrischer Krise

 

pädagogische Krise

psychiatrische Krise

Allgemeines Verhalten

zielgerichtet; provokativ-verweigernd

wenig Steuerung, kurze Spannungsbögen

Interaktion

vorhanden; v.a. negativ

wenig Interaktion, ev. stereotyp

Befindlichkeit

kaum beeinträchtigt

deutlich beeinträchtigt

Erregung

mittelgradig

innerlich stark erregt; nach außen ev. starr

affektiv

Wut, Aggression

wechselnd; reizbar; depressive Grundstimmung

Situationsbezug des Verhaltens

erkennbar; Verhalten auf Wirkung auf das Gegenüber ausgerichtet

eher gering

Auslöser und Reaktion

Zusammenhang nachvollziehbar

Zusammenhang gering, wenig nachvollziehbar

Selbstgefährdung

nicht vorhanden; ev. provokativ eingesetzt

vorhanden (oder schwer einschätzbar)

Fremdgefährdung

möglich, aber kalkuliert

möglich (schwer einschätzbar)

Reaktion der Umwelt

eher aggressiv – ärgerlich

eher Angst, Besorgnis

Pädagogische Steuerbarkeit

kann beeinträchtigt sein (v.a. bei 11 – 15-jährigen)

nicht gegeben

4. Psychosomatische Krise

Eine psychosomatische Krise begegnet uns in der Praxis zunächst in Form einer körperlichen Akuterkrankung. Die Symptome werden eventuell wie ein Herzinfarkt anmuten, es können uns aber auch Kreislaufzusammenbrüche, Erstickungsgefühle, Lähmungserscheinungen etc. begegnen. Ebenso Alkohol-, Drogen-, Medikamentenintoxikationen, Versorgung von Verletzungen nach Suizidversuchen und bedrohliche Ernährungssituationen (z.B. Stoffwechselentgleisungen bei Anorexie) etc. können zur Vereinfachung in der Praxis zu dieser Gruppe gezählt werden. Somit ist als erstes eine medizinische Akutintervention bzw. Abklärung zum Ausschluss organischer Ursachen nötig.

5. Entscheidungsbaum

6. Literatur

Burchard, F. (2008, April). Jugendpsychiatrie und stationäre Jugendhilfe – Eine lohnende Schnittstelle.

Helfer*innenkonferenz

Helfer*innenkonferenzen

DSA Brigitte Winter, DSA Mag. Danielle Arn-Stieger, DSA Stephan Dangl, DSA Robert Zimmel

Im Rahmen des Teilprojektes Helfer*innenkonferenzen des Kindernetzwerks Industrieviertel wurden Guidelines für Helferkonferenzen erstellt und im Netzwerk veröffentlicht, 2021 aktualisiert. 

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Helfer*innenkonferenzen sind ein sinnvolles Instrument zur Klärung des Auftrags- und Problemkontextes. Sie sind wertvoll, um eine differenzierte Diagnose und einen weiterführenden Hilfeplan zu erstellen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Indikation
  2. Haltung
  3. Wer organisiert die Helfer*innenkonferenz?
  4. Vorbereitung
  5. Durchführung
  6. Nachbereitung

 

1. Indikation

Eine Helferkonferenz ist dann indiziert, wenn mehrere Ressourcenanbieter sich mit den Eltern und den Kindern bzw. den Jugendlichen koordinieren, um ein definiertes Ziel zu erreichen. Die Problemsicht jener oft miteinander nicht in Verbindung stehender Helfersysteme muss in der Helfer*innenkonferenz erörtert, abgeglichen und den Betroffenen spätestens hier transparent gegenüber formuliert werden.

Bei der HK werden auf multiprofessioneller Ebene:

  • die bestehenden Problemfelder benannt und aus den unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet
  • gemeinsame Ziele benannt
  • Fehlende Informationen ergänzt
  • Bezüge zu einer differenzierten psychosozialen Diagnose hergestellt
  • bereits bestehende Unterstützungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt
  • die konkrete Umsetzung eines gemeinsamen Ziels geplant

Das auf das Kind bezogene zu erreichende Ziel sollte in einem Kontrakt zwischen Eltern und Helfer*innen festgelegt werden. Falls dazu oder zur konkreten Umsetzung dessen keine Einigkeit erzielt wird, ist auf die möglichen entstehenden Konflikte Rücksicht zu nehmen.

2. Haltung

Es sollte Klarheit darüber herrschen, dass Eltern, Kinder bzw. Jugendliche wichtige und beständige Mitglieder des Systems sind. Sie kennen ihre Lebenssituation, können einen wichtigen Beitrag zur Einschätzung von Ressourcen und Schwierigkeiten leisten und es kommt ihnen eine zentrale Rolle dabei zu, Hilfepläne gelingen zu lassen und gesetzte Ziele zu erreichen. Das Kind steht im Fokus der Besprechung. Möglich entstandener Druck im Hilfesystem soll verringert werden. Da nicht nur eine Lösung als richtig gilt, können mehrere Lösungsansätze geprüft und auch ungewöhnliche Wege offen bleiben. Eine wohlwollende Haltung und das Zutrauen in die Kompetenzen der Teilnehmenden, vor allem in jene der Eltern, erleichtern zielorientierte Handlungsplanungen und das Schließen von Kooperationsvereinbarungen. Im Idealfall sollte sich die Runde als Helfer*innennetzwerk verstehen und daraus eine gemeinsame Stärke entwickeln.

  • Die Einbeziehung der Eltern und Kinder bzw. Jugendlichen steht somit außer Frage. Ausnahmen wären z.B. institutionelle Konflikte, Krisen der Einrichtungen welche großen Druck erzeugen oder Eltern, welche die Teilnahme verweigern oder denen eine Teilnahme aus anderen Gründen nicht möglich ist.
  • Die Teilnahme von größeren Kinder /Jugendlichen ist grundsätzlich wichtig und muss gut vorbereitet werden. Es ist allerdings auf das Strukturniveau und das Alter des Kindes/Jugendlichen Rücksicht zu nehmen. Mit dem Kind/Jugendlichen soll das Ziel, der Inhalt und der Rahmen des Gesprächs vorbesprochen werden. Sinnvoll ist auch die Frage an das Kind bzw. den/die Jugendliche, was in der HK unbedingt thematisiert werden soll. Können oder wollen die Kinder/Jugendlichen nicht an der gesamten HK teilnehmen, soll am Ende der Besprechung Zeit eingeräumt werden, in der nach Möglichkeit die Eltern dem Kind/Jugendlichen die Ergebnisse der Besprechung erklären.

Die Vorteile der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen sind:

    • Die Information fließt direkt.
    • Manche Themen (Sorgen, Gefühle) können ohne Umwege vom Jugendlichen deponiert werden, was die Wirkkraft der Intervention steigert.
    • Vereinbarungen werden an Ort und Stelle vor allen Beteiligten getroffen, was die Bündnisbereitschaft erhöht.
    • Es entsteht das Gefühl ernst genommen zu werden.

Keine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt, wenn

  • die Betroffenen dies ganz deutlich ablehnen
  • eine massive Eskalation oder Gefährdung einer teilnehmenden Person zu erwarten oder zu befürchten ist
  • dies inhaltlich kontraindiziert ist (etwa bei großer Sorge um Retraumatisierung)

3. Wer organisiert die Helferkonferenz?

Eine Helfer*innenkonferenz soll von jener Person/Institution organisiert werden, die zu dem Zeitpunkt den besten Überblick über die Helfer*Innensysteme und deren Ressourcen hat und sich in der Rolle befindet, diese auch zu koordinieren. D.h. ein „Dreh- und Angelpunkt“ in dem Fall zu sein. Das betrifft nicht unbedingt den Entscheidungsträger. Die Durchführung einer Helfer*innenkonferenz bedarf der Zustimmung der Eltern (bzw. Obsorgeberechtigten) und im optimalen Fall auch die der mündigen Minderjährigen.

4. Vorbereitung

Thema

Die organisierende Person findet für sich eine klare Benennung und Eingrenzung der zu besprechenden Problematik, definiert ihr Ziel (Was möchte ich mit der HK erreichen?) und klärt die eigene Rolle in der Besprechung.

Teilnehmende

Betroffenes Familiensystem: Eltern/Elternteil bzw. Obsorgeberechtigte und Kind bzw. Jugendliche*r

  • Institutionsvertreter*innen/Professionist*innen (Welche Helfer*innen sind am Fall beteiligt und für die Zielumsetzung relevant?)
  • Benötigt einer der Teilnehmenden eine/n Dolmetsch*in (Klärung der Kostenübernahme vorab!)
  • Die Teilnahme der Kinder /Jugendlichen ist wichtig und muss gut vorbereitet werden.
  • Klarheit über die Rollenverteilung der teilnehmenden Personen/Institutionen: jede/r Helfer*in bringt sich mit seiner/ihrer Profession aber auch den Ressourcen und Aufträgen der jeweiligen Institution ein. Dies trifft im übertragenen Sinn auch auf die Ressourcen der Eltern zu. Bei den Entscheidungen die zur Lösungsumsetzung beitragen sollen, ist auf die zentrale Rolle der Kinder/Jugendlichen bzw. deren Eltern Bedacht zu nehmen. Mögliche Konflikte können auch von unterschiedlichen Zugängen betreffend die Profession bzw. den Auftrag der Institution herrühren.
  • Auf unterschiedliche Verschwiegenheitsregelungen und Zuständigkeiten achten! Es kann hilfreich sein, die HK in verschiedene Abschnitte mit unterschiedlichen Inhalten zu gliedern und bei Bedarf Teilnehmende nach dem für sie relevanten Teil zu verabschieden.
  • Die Teilnehmenden müssen darauf vorbereitet werden, was sie anbieten können/sollen und welche Erwartungen für die HK an sie gestellt werden.
  • Sondieren möglicher personen-, auftrags- oder institutionsbezogener Konflikte, z.B. welche/r Teilnehmer*in hat den größten Druck.
Planung des Ablaufes
  • Wo soll die Konferenz stattfinden (Ort)? Die Wahl des Ortes hat eine Wirkung auf die Falldynamik (Wer ist derzeit zuständig? Wo ist derzeit der „Dreh- und Angelpunkt?“), sollte (gut erreichbar sein, ausreichend großer Raum zur Verfügung stehen, wie kommen die Eltern zur Besprechung? Ist die Fahrt finanziell leistbar und organisatorisch durchführbar? Versorgung mit Getränken, Taschentücher in Reichweite? Brauche ich Ausweichräume für Kinder oder Eltern, Möglichkeiten für die Falldarstellung, etwa Beamer oder Flipchart, …)
  • Alle Teilnehmenden müssen auf einen gemeinsamen Wissensstand gebracht werden, bezogen auf die Themenstellung und die Zielsetzung. (Konzentration auf die wesentlichen Informationen – gut vorbereiten!)
  • Wer stellt den Fall kurz und prägnant vor? (Das Einbeziehen von visuellen Hilfsmitteln erweist sich als hilfreich – Vorbereitung!)
  • Wer übernimmt die Moderation? (Moderator*innen sollen möglichst neutral dem präsentierten Fall gegenüber stehen, üblicherweise aus der Einrichtung stammen, die einlädt, und über den Fall grob Bescheid wissen. Moderator*innen achten auf die Zeit, das Ziel der Besprechung, das jeder/jede Teilnehmer*in in der eigenen Rolle bleibt und Vereinbarungen klar, eindeutig und verständlich formuliert sind. Moderator*innen sollen darauf achten, bei großen Konferenzen keine Doppelrolle zu haben oder darauf hinweisen.)
  • Wer übernimmt die Dokumentation und schreibt während des Gesprächs mit? Sehr hilfreich, wenn dies nicht von der moderierenden Person durchgeführt wird, damit diese sich rein auf diese Aufgabe konzentrieren kann.
  • Vorab sollen Ort, Termin, Zeitrahmen, Teilnehmende, Thema und Zielsetzung der HK sowie mögliche Erwartungen an die einzelnen Teilnehmenden mit diesen geklärt werden, in der Praxis meist telefonisch oder per E-Mail.
  • Mögliche Konfliktfelder zwischen den Teilnehmenden sollen im Vorfeld identifiziert und Überlegungen angestellt werden, wie damit in der Konferenz umzugehen ist – hoher Anspruch an die Moderation.
  • Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form beziehe ich ein Kind oder einen Jugendlichen in die Konferenz ein? Kinder oft nur für die Ergebnisinformation und zum Einholen eines „okay, gehört“ am Schluss, Jugendliche oft die ganze Zeit dabei mit der Möglichkeit, wenn’s zu viel wird, hinauszugehen.
  • Wer betreut das Kind in der Zeit der Konferenz (Bereitstellen von Möglichkeiten für eine kindgerechte Beschäftigung)
  • Wenn Eltern nicht einbezogen werden können (z. B. bei institutionellen Konflikten/Krisen – großer Druck, Eltern verweigern die Teilnahme), sollte der Grund mit ihnen klar besprochen und sichergestellt werden, wie sie ihre Anliegen einbringen können und in welcher Form sie zu den Informationen aus der HK gelangen (wichtig für die Transparenz, das Vertrauen und die Kooperation).
  • Sollte wirklich unbedingt eine Vorbesprechung der Professionist*innen ohne Eltern von Nöten sein, soll diese in einem anderen Raum stattfinden und das Ziel sowie der Zeitrahmen und der Inhalt des Gesprächs mit den Wartenden besprochen werden. Bei diesem Setting ist aber immer zu beachten, dass dies für die eigentlich Betroffenen ein sehr unangenehmes Gefühl auslösen kann, welches oft auch Unbehagen in der folgenden, gemeinsamen HK mit sich bringen kann.
  • Benötigen einzelne Teilnehmende (Eltern, Kinder, Jugendliche) einen Beistand (emotionale Unterstützung, etc.), kann eine Stützkraft für jene Personen hilfreich sein (Verwandte, Freunde, vertraute professionelle Helfer*innen). Die moderierende Person hat in der Gesprächsführung darauf Rücksicht zu nehmen, auf die Körpersprache und Gesprächsdynamik zu achten bzw. zuvor klare Zeichen für eine notwendige Unterbrechung zu vereinbaren.
  • Sitzplatzzuteilung genau überlegen, gewisse Positionen können strategische Vor- oder Nachteile bringen. Gleiche, vor allem gleich hohe Sessel verwenden. Hilfreich, wenn Moderator*in auf Wanduhr sehen kann.
Einladung
  • Ort, Datum, Uhrzeit, voraussichtliche Dauer
  • Nennung der TeilnehmerInnen und deren Institution
  • Kurzbeschreibung der Problematik und des Ziels der Helfer*innenkonferenz

5. Durchführung

Begrüßung
  • freundliche Begrüßung der Teilnehmenden in Vorstellungsrunde mit Name, Funktion und eventuell der Rolle für diese Besprechung (beratend, unterstützend, entscheidend, berichtend). Falls für Eltern oder Kind/Jugendliche überraschende Bekanntschaften bzw. das Du-Wort zwischen einzelnen Personen vorherrscht, dies kurz klarstellen.
  • Besondere Begrüßung der Eltern und/oder der Kinder bzw. der Jugendlichen. Diese nehmen die zentrale Rolle im System ein. Ermutigung, sich bei Fragen jeglicher Art unmittelbar zu melden.
  • In der Begrüßung sollte weiters die Wertschätzung aller Teilnehmenden zum Ausdruck gebracht werden. (Das Kind steht im Fokus. Druck soll herausgenommen werden. Es gibt nicht nur eine Lösung – Offenheit für Ungewöhnliches. Wohlwollende Haltung der Teilnehmenden untereinander. Das Zutrauen in die Kompetenzen der anderen, aber vor allem in die der Eltern soll gegeben sein. Im Idealfall sollte sich die Runde als Helfer*innennetzwerk verstehen und daraus eine gemeinsame Stärke entwickeln.)
  • Die Teilnehmenden sollen darauf hingewiesen werden, sich für alle Beteiligten verständlich auszudrücken. Keine Abkürzungen oder Fachbegriffe verwenden, die institutionsintern oder hauptsächlich im psychosozialen Sprachgebrauch verwendet werden. Es soll in dem in der Gruppe niedrigsten vorherrschenden sprachlichen Niveau kommuniziert werden. Der Moderation, kommt dabei die Rolle zu gegebenenfalls „naiv“ nachzufragen. Teilnehmende Klient*innen wagen das in der Regel nicht.
  • Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Teilnehmenden einander partnerschaftlich auf einer Ebene begegnen können. Auf fachliche Kompetenzen, Hierarchien, gesetzliche Aufträge oder institutionelle Rollen hat dies natürlich keinen Einfluss. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass häufig eine – teils subtile – Hierarchie zwischen Teilnehmenden (etwa Kinder- und Jugendhilfe zur von ihr beauftragten Familienbegleitung oder zu den Kindeseltern) besteht, was ein offenes und ungehindertes Gespräch oft erschwert oder gar verunmöglicht.
Einleitung
  • Zeitstruktur (visuell) klarstellen (Erklären des Ablaufes – wofür, wann Zeit ist, Pausen, Gliederung der Besprechung, wann und wie nicht teilnehmende Eltern, Kinder bzw. Jugendliche informiert oder einbezogen werden, etc.)
  • Klarstellen, wer aller das Protokoll der HK zugeschickt bekommen sollte oder abklären, ob das für die Obsorgeberechtigten und die Jugendlichen auch so passt.
  • Sicherstellen, dass Personen- und Einrichtungsnamen sowie die jeweiligen Funktionen korrekt ins Protokoll kommen.
  • Thema und Ziel der Konferenz nochmals kurz (visuell) darstellen (auf mögliche Differenzen der Teilnehmenden hinweisen, zur Besprechung der Konfliktfelder ein definiertes Zeitfenster in Aussicht stellen – man vermeidet damit sich direkt in ein Konfliktgespräch zu begeben und damit das Ziel der Besprechung aus den Augen zu verlieren). Die Moderation ist dafür verantwortlich, dass alle Informationen, die zur Themenbearbeitung notwendig sind, rasch auf den Tisch kommen, um später genügend Zeit zur Verfügung zu haben, Lösungen im Sinne der Zieldefinition zu erarbeiten.
  • Eventuell erwartbare Störungen (erwarteter Anruf, später eintreffende oder früher gehende Personen, …) und auch mögliche Spannungen, Aufregung oder vorherrschende Unklarheiten offen ansprechen
Falldarstellung

Achtung: Diese Phase ist in Bezug auf die Integration des Familiensystems besonders sensibel. Es geht darum, familiäre Probleme, Erkrankungen, Störungen (des Kindes/Jugendlichen oder auch der Eltern) oder Hypothesen dazu in einer oft großen Runde darzustellen. Diese Inhalte sind meist schambesetzt oder bei den Eltern mit dem Gefühl behaftet, versagt zu haben. Hier ist auf die persönliche Integrität der einzelnen Familienmitglieder zu achten, wenn möglich sollen die Inhalte mit diesen zuvor akkordiert sein. Die Eltern müssen immer wieder einbezogen werden, um auch die Expertenrolle, die ihnen zukommt, einnehmen zu können. Bei ihnen vergewissern, ob man in seiner Beschreibung richtig liegt und ob diese noch ergänzt werden soll.

  • Wer ist Adressat*in der Beschreibung? Sollte immer in erster Linie Familie/Kind oder Jugendliche sein, also Blickkontakt hauptsächlich mit diesen Personen halten.
  • Es ist auf Vorhaltungen, Belehrungen, etc. zu verzichten, dies kann nicht das Thema oder das Ziel der HK sein.
  • Eine Person der einladenden Institution soll den Fall darstellen. Die Moderation ist verantwortlich, dass alle Beteiligten zu Wort kommen, um eine möglichst multiprofessionelle Darstellung der Situation zu erreichen. Wichtig ist, kurz und prägnant zu bleiben und sich nicht in zeitraubenden Nebenschauplätzen zu verlieren. Hilfsmittel wie Genogramm, Timeline, etc. erweisen sich oft als hilfreich. Alle Teilnehmenden, vor allem die aus der Familie, sind einzubeziehen – nachfragen!
  • Es sollen die aktuelle Problemsituation, bisherigen Interventionen, die Familienzusammensetzung und die möglichen Ressourcen des Systems Familie/Helfer*innen dargestellt werden. Hierbei soll jedoch auch das bisher Gelungene gewürdigt werden und nicht nur Problemhaftes geschildert werden. (Achtung: Nicht alles aus der Familiengeschichte ist relevant für die HK. Auf das Trennen von Fakten, persönlichen Eindrücken und Hypothesen ist dabei zu achten.) Hier kann nun thematisiert werden, welche/r Teilnehmer*in den größten Druck hat.
Arbeit am vorgegebenen Thema
  • Im Sinne des Themas und des zu erreichenden Ziels sollten nun alle vertretenen Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre Ressourcen oder Wünsche darzulegen. (Dabei erweist es sich nun als sehr hilfreich, die Teilnehmenden auf diese Situation vorbereitet zu haben.)
  • Differenzen und unterschiedliche Sichtweisen betreffend das Ziel oder den Weg dorthin sind klar anzusprechen und der Diskussion darüber ist Raum zu geben.
  • Ergebnis Realitätsprüfung: Es muss den regionalen, individuellen, persönlichen Möglichkeiten des Familien-/Helfersystems entsprechen und finanzierbar sein.
  • Klärung der Verantwortlichkeiten und Verteilung der Aufgaben für den Weg der Zielerreichung. Wann werden die nächsten Interventionen von wem gesetzt? Planung von Kooperationen. (Wer stellt sicher, dass die Ergebnisse in den Hilfeplan einfließen?)
  • Die Eltern/-teile/Obsorgeberechtigten bzw. die mündige minderjährige Person selbst muss den vereinbarten Schritten zustimmen. Ausnahmen zum Beispiel bei unterschiedlichen Einschätzungen bezüglich einer Kindeswohlgefährdung, welche von der Kinder- und Jugendhilfe beurteilt wird.
Schluss
  • Zusammenfassen der Ergebnisse durch die/den Moderator*in. Das bringt mehr Verbindlichkeit für die Umsetzung des erarbeiteten Ergebnisses und führt somit zu einer Vereinbarung. Andererseits können nochmals Differenzen offengelegt werden, welche ausgeräumt oder benannt werden müssen. Eine Lösung ist unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Wichtig dabei wäre zu formulieren, was dazu erforderlich ist und ob eine weitere HK zu einem späteren Zeitpunkt unter andern Voraussetzungen Sinn macht.
  • Gemeinsame Formulierung des Ergebnisses mit Aufgabenverteilung und Zeitrahmen der Umsetzung. Klärung, was wie im Protokoll festgehalten werden soll. (Dabei werden die Lösungsumsetzung, die Verantwortlichkeiten und die Aufgabenverteilung gemeinsam so formuliert, dass diese direkt in das Protokoll übernommen werden können.)
  • Weitere konkrete Schritte planen
  • Es kann sein, dass Kinder oder Jugendliche erst zu diesem Zeitpunkt hinzugerufen werden können. Vorher ist zu klären, wer den Kindern die Gesprächsinhalte und die Vereinbarungen darlegt. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen, die Bedürfnisse oder die Befürchtungen des Kindes oder des Jugendlichen, die in der Vorbereitung bereits vorsondiert wurden, nun anzusprechen. Es soll die Möglichkeit für Rückfragen des Kindes oder des Jugendlichen geben. Wenn die Gruppe zu groß oder die Situation zu bedrohlich erscheint, könnte z.B. eine Abordnung der Konferenz dem Kind oder der/dem Jugendlichen die Ergebnisse der Besprechung in einem anderen Raum mitteilen. Es sollte aber eine Rückmeldung unmittelbar nach der HK erfolgen. Der Rolle der Eltern entsprechend ist es sinnvoll, dass diese dem Kind/Jugendlichen die Ergebnisse der HK präsentieren. Eine gemeinsame Vorbereitung der Eltern auf diese Situation ermöglicht das Zusammenfassen der wesentlichen Ergebnisse.
  • Es ist Aufgabe der Moderation, die Eltern oder die Kinder bzw. Jugendlichen während der Konferenz immer wieder in das Zentrum zu rücken
  • Am Ende einen deutlichen Schlusspunkt setzen und alle Teilnehmenden verabschieden.

6. Nachbereitung

  • Verfassen und zeitnahes Versenden eines Protokolls an alle Personen, für die das zu Beginn der HK vereinbart wurde. Es sollen alle besprochenen Punkte und Vereinbarungen enthalten sein. Das Protokoll muss auch Auskunft darüber geben, wer für die Umsetzung und Überprüfung der Vereinbarungen verantwortlich ist. Es kann auch Ergänzungen aus den nachfolgenden Besprechungen mit Nicht-Teilnehmenden enthalten, was jedoch deutlich markiert werden muss.
 

Kinder in Krisen der Institutionen

Kinder in Krisen der Institutionen (KIKDI)

Verfasserin: Dr. Martina Grögl-Buchart

Mitglieder der Arbeitsgruppe KIKDI: Elizabeth Baum-Breuer, Rainer Fliedl, Stephan Dangl, Peter Gajdosik, Martina Grögl-Buchart, Monika Klose, Elisabeth Krisch-Kranich, Wolfgang Maresch-Zenica, Manuela Rottensteiner

Mitglieder des mobilen Untersuchungsteam: Claudia Bilka, Stephan Dangl, Martina Grögl-Buchart

 

Kurzinformation

Im Kindernetzwerk Industrieviertel wurde beobachtet, dass Kinder immer wieder im Verlauf der stationären Betreuung und Behandlung in Krisen geraten, welche zum Abbruch der Maßnahme und zum Einbruch des Behandlungsverlaufes führen. Eine deutliche Verschlechterung der aktuellen Lebenssituation und der Prognose des Kindes/Jugendlichen (K/J) sind die Folge.

Dabei handelt es sich, wie im Arbeitskreis „Kinder zwischen den Sesseln“ beschrieben, häufig um Kinder mit langen Behandlungskarrieren in oft wechselnden Einrichtungen mit einer komplexen Problematik, welche einer Kombination aus pädagogischer, sozialpädagogischer, fördertherapeutischer, medizinischer und psychotherapeutischer Betreuung und Behandlung bedürfen (vgl. Plattform Kindernetzwerk, Arbeitskreis Kinder zwischen den Sesseln, 2013). Eltern, denen das Zutrauen in ihre Kinder und ihre eigenen Kompetenzen verlorengegangen ist, finden hoch professionelle Hilfesysteme vor, die nicht ausreichend koordiniert sind und an den Übergängen von einer Institution zur nächsten zu wenig kommunizieren.

Ausgehend von der Hypothese, dass in Anlehnung an eine Definition von psychosozialen Krisen nach Sonneck (s.unten), auch Einrichtungen in Krisen geraten können und diese Krisen dann zum Abbruch des stationären Aufenthaltes führen, hat die Plattform Industrieviertel das Teilprojekt KIKDI ins Leben gerufen und eine Arbeitsgruppe beauftragt, sich mit dem Thema „Kinder in Krisen der Institutionen“ auseinanderzusetzen.

Das Ziel ist, K/J mit psychosozialen Auffälligkeiten ein verantwortungsvolles Gegenüber zu bieten (siehe Definition Plattform Industrieviertel) und Beziehungsabbrüche in und durch Institutionen zu vermeiden (vgl. z.B. Grögl-Buchart, 2012).

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Präventionsmaßnahmen
  3. Ursachen für krisenhaftes Geschehen in Einrichtungen

3.1. Vom K/J ausgehend

    • 3.1.1 Entwicklungsbezogene Krisen
    • 3.1.2 Beziehungskrisen
    • 3.1.3 Bandenbildung/Gruppendynamik
    • 3.1.4 Psychiatrische Krisen

3.2 Institutionell bedingte Krisen

    • 3.2.1 Auftrag und/oder die Zielvereinbarung betreffend
    • 3.2.2 Personelle Probleme
    • 3.2.3 Unreflektierte Teamdynamik
    • 3.2.4 Unklare Organisationsstrukturen

4. Falldarstellungen

4.1. Einleitung

    • 4.1.1 Herangehensweise
    • 4.1.2 Auswahl der Fälle
    • 4.1.3 Setting der Befragung
    • 4.1.4 Fallbesprechung/Klärung mit dem jeweiligen Betreuungsteam
      • 4.1.4.1 Entwicklungsverlauf
      • 4.1.4.2 Strukturiertes Interview
    • 4.1.5 Analyse

4.2. Einzelfalldarstellungen

4.3. Ergebnisse

5. Mögliche Interventionsformen

    • 5.1 Voraussetzungen
    • 5.2 Die Aufgaben/Interventionen des Mobilen Unterstützungsteams (MUT)

6. Zusammenfassung und Ausblick

7. Literaturhinweise und Links

 

1. Einleitung

Im Kindernetzwerk Industrieviertel wird beobachtet, dass Kinder immer wieder im Verlauf der stationären Betreuung und Behandlung in Krisen geraten, welche zum Abbruch der Maßnahme und zum Einbruch des Behandlungsverlaufes führen. Eine deutliche Verschlechterung der aktuellen Lebenssituation und der Prognose des Kindes/Jugendlichen (K/J) sind die Folge.

Dabei handelt es sich, wie im Arbeitskreis „Kinder zwischen den Sesseln“ beschrieben, häufig um Kinder mit langen Behandlungskarrieren in oft wechselnden Einrichtungen mit einer komplexen Problematik, welche einer Kombination aus pädagogischer, sozialpädagogischer, fördertherapeutischer, medizinischer und psychotherapeutischer Betreuung und Behandlung bedürfen (vgl. Plattform Kindernetzwerk, Arbeitskreis Kinder zwischen den Sesseln, 2013). Eltern, denen das Zutrauen in ihre Kinder und ihre eigenen Kompetenzen verlorengegangen ist, finden hoch professionelle Hilfesysteme vor, die nicht ausreichend koordiniert sind und an den Übergängen von einer Institution zur nächsten zu wenig kommunizieren.

Ausgehend von der Hypothese, dass in Anlehnung an eine Definition von psychosozialen Krisen nach Sonneck (s.unten), auch Einrichtungen in Krisen geraten können und diese Krisen dann zum Abbruch des stationären Aufenthaltes führen, hat die Plattform Industrieviertel das Teilprojekt KIKDI ins Leben gerufen und eine Arbeitsgruppe beauftragt, sich mit dem Thema „Kinder in Krisen der Institutionen“ auseinanderzusetzen.

Das Ziel ist, K/J mit psychosozialen Auffälligkeiten ein verantwortungsvolles Gegenüber zu bieten (siehe Definition Plattform Industrieviertel) und Beziehungsabbrüche in und durch Institutionen zu vermeiden (vgl. z.B. Grögl-Buchart, 2012).

Die Arbeitsgruppe hat sich zur Aufgabe gestellt:

  • Präventionsmaßnahmen zu definieren
  • Ursachen für krisenhaftes Geschehen in Institutionen zu beschreiben
  • Repräsentative Fälle auszuwählen und zu untersuchen
  • Mögliche Interventionsformen aufzuzeigen

Im Krisenmanual für das Industrieviertel wurden unterschiedliche Arten von Krisen (psychosozial, psychiatrisch, psychosomatisch) beschrieben, eine Krisencheckliste erstellt und gemeinsam Versorgungspfade vereinbart. Eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit ist auch der Aufsatz „Krisenunterbringung als systemischer Prozess gesehen“ (Tatzer, 2013). Darin wird beschrieben, dass Krisen von K/J immer auch als Krise des (dahinterstehenden) Systems zu verstehen sind. Krisendiagnostik muss daher immer alle Anteile des Gesamtsystems beachten, das Helfersystem inbegriffen.

Psychosoziale Krisen werden nach Sonneck folgendermaßen definiert: »Unter psy-chosozialen Krisen versteht man den Verlust des seelischen Gleichgewichtes, den ein Mensch verspürt, wenn er mit Ereignissen und Lebensumständen konfrontiert wird, die er im Augenblick nicht bewältigen kann, weil sie von der Art und dem Ausmaß her seine durch frühere Erfahrungen erworbenen Fähigkeiten und erprobten Hilfsmittel zur Erreichung wichtiger Lebensziele oder zur Bewältigung seiner Lebenssituation überfordern.« (Sonneck, 2012, S.15 ) In Anlehnung daran, ist davon auszugehen, dass auch Institutionen, die mit K/J Krisen bzw. mit k/J mit psychosozialen Auffälligkeiten arbeiten, selbst in Krisensituationen geraten, in denen die eigenen Fähigkeiten, Ressourcen und Rahmenbedingungen nicht ausreichen, die Situation aus eigener Kraft zu bewältigen. Somit ist Hilfe von außen erforderlich.

2. Präventionsmaßnahmen

Bereits vor einer Unterbringung sollten folgende Punkte beachtet und dokumentiert werden:

WIESO: Es ist eine umfassende multiprofessionelle Diagnostik (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Schule, Psychologie, Psychiatrie und Pädiatrie) mit einer klar begründeten Empfehlung für eine Unterbringung inklusive einer Argumentation für nicht erhobene Befunde erforderlich.

WAS: Eine individuelle Betreuungs-/Behandlungsplanung, die auf die spezielle Problematik der jeweiligen K/J eingeht ist zu erstellen. Dabei ist zu beachten, dass K/J mit massiven psychosozialen Auffälligkeiten Einrichtungen benötigen, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der K/J abstimmen und nicht umgekehrt. Bei Bedarf müssen für einzelne K/J die Konzepte erweitert oder adaptiert werden.

WO: Um eine geeignete Betreuungseinrichtung zu finden, ist in den Vorgesprächen volle Transparenz seitens der zuweisenden Stelle betreffend des „WIESO“ und des „WAS“ erforderlich sowie seitens der Einrichtung betreffend die vorhanden Ressourcen und Möglichkeiten. Problematisch sind in dieser Phase hoher zeitlicher und/oder öffentlicher Druck von der zuweisenden Stelle sowie Eigeninteressen der aufnehmenden Einrichtung.

WER: Die Auftragsklärung und Zielvereinbarung hat mit allen beteiligten Personen/Institutionen zu erfolgen. Zwischen Eltern, K/J, Kinder- und Jugendhilfeträger und Einrichtung ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Diese muss ein Ziel definieren sowie Mittel und Wege beschreiben, wie dieses Ziel zu erreichen ist. In dieser Vereinbarung müssen neben den Konsensbereichen auch die Konfliktfelder der „Vertragspartner“ benannt werden, die im Verlauf der Unterbringung immer wieder hinterfragt und bearbeitet werden müssen. Dabei ist es wichtig, Hilfesysteme wie z.B. TherapeutInnen, Schulen, ambulante Dienste etc. im Rahmen einer oder mehrere Helferkonferenzen (vgl. Plattform Kindernetzwerk, Arbeitsgruppe Helferkonferenzen, 2013) einzubinden.

 

3. Ursachen für krisenhaftes Geschehen in Einrichtungen

3.1. Vom K/J ausgehend

3.1.1. Entwicklungsbezogene Krisen

Gerade bei K/J, die in einer Einrichtung untergebracht sind, können wir erwarten, dass die Meilensteine der Entwicklung (Schulbeginn, Pubertät…) vermehrt Entwicklungskrisen auslösen. Unzureichende Kenntnisse darüber und/oder fehlende Auseinandersetzung damit im Behandlungs-/Betreuungsteam, können letztlich zu einer nicht mehr bewältigbaren Situation führen, wodurch die K/J für die Einrichtung nicht mehr tragbar scheinen.

3.1.2. Beziehungskrisen

In den stationären Einrichtungen ist es die Aufgabe des Fachpersonals eine Beziehung zu den K/J aufzunehmen. Durch das Angebot einer haltgebenden Beziehung kann bei den K/J die Regression auf frühe bzw. pathologische Beziehungsmuster hervorgerufen werden, was wiederum eine Beziehungskrise auslösen kann. Eine fehlende professionelle Bearbeitung kann in einem Beziehungsabbruch = Entlassung des K/J münden.

3.1.3. Bandenbildung/Gruppendynamik

In Einrichtungen können ungünstige Zusammensetzungen von K/J oder Einflüsse von außen (Freunde/Bekannte/Gangs) gruppendynamische Prozesse auslösen, die auch mit maximalem Personaleinsatz nicht mehr beherrschbar sind. Plötzliche Entlassungen von K/J und die damit verbundenen Beziehungsabbrüche, ohne weitere adäquate Versorgung können darauf folgen.

3.1.4. Psychiatrische Krisen

Akutes und chronisches selbst- und fremdgefährdendes Verhalten, Suizidalität und/oder psychotisches Geschehen bei K/J bedürfen einer engen Kooperation mit den zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrien und/oder niedergelassenen FachärztInnen. Sowohl eine unzureichende Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, als auch eine fehlende psychiatrische Diagnostik in der betreffenden Einrichtung können solche Krisen verstärken und letztlich zu Betreuungs- und Behandlungsabbrüchen führen.

3.2. Institutionell bedingte Krisen

3.2.1. Auftrag und/oder die Zielvereinbarung betreffend

Ein unklarer Auftrag, unzureichende Zielvereinbarungen, die fehlende Überprüfung der Ziele während des Prozesses und/oder das Fehlen einer Arbeitshypothese können im Verlauf der Unterbringung eine nicht mehr lösbare Krise verursachen. Gleichermaßen problematisch ist es, wenn der Auftrag mit dem Konzept der Einrichtung nicht kompatibel ist.

3.2.2. Personelle Probleme

Personelle Engpässe durch Kündigungen, Krankenstände oder Schwangerschaften können sich plötzlich und unerwartet ergeben. Dadurch kann es zu einer Überlastung der verbleibenden MitarbeiterInnen kommen, wodurch eine negative Spirale im Sinne von weiteren Krankenständen bzw. Burnout in Gang gesetzt wird und eine institutionelle Krise entsteht.

3.2.3. Unreflektierte Teamdynamik

Fehlende Reflexion und Bearbeitung von Spaltungsprozessen aufgrund unqualifizierter/unerfahrener/nicht geeigneter MitarbeiterInnen/Vorgesetzte, fehlende Supervision und/oder Intervision können letztendlich auch zu Ausstoßungsprozessen von K/J führen.

3.2.4. Unklare Organisationsstrukturen

Beispiele dafür sind Unklarheiten der Funktionen und Verantwortlichkeiten, fehlende Strukturen für Kommunikation und Informationsweitergabe, unökonomische Dokumentationssysteme, Überbelag sowie Widersprüche zwischen Konzept und tatsächlichem Angebot.

4. Falldarstellungen

4.1. Einleitung

Im Zuge der Auseinandersetzung der Arbeitsgruppe mit der Thematik „Kinder in Krisen der Institutionen“, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckte, wurde beschlossen, die theoretischen Ergebnisse anhand von Fallbeispielen zu veranschaulichen, zumal den VertreterInnen der Arbeitsgruppe solche Fälle aus ihrem Tätigkeitsbereich bekannt waren.

Für diese Überprüfung wurde ein Team (entsprechend einem mobilen Untersuchungsteam) aus zwei Mitgliedern der Arbeitsgruppe und einer Psychologin gebildet:

  • Abteilungsleiterin der Sozialtherapeutischen Abteilung Hinterbrühl (STA), Ärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapeutin
  • Abteilungsleiter des Zentrums für Krisenintervention und Klärung (die Brücke Hinterbrühl), Diplomsozialarbeiter
  • Klinische Psychologin der Brücke Hinterbrühl, Psychotherapeutin i.A.u.S. Dieses Team griff aktuelle Fälle auf und bearbeitete diese im Sinne der oben angeführten Kriterien (Klärung und Analyse). Der Genehmigung dazu wurde von GS6 und GS7 sowie der Vorgesetzten der Dienststelle eingeholt.
4.1.1. Herangehensweise
  • Auswahl der Fälle
  • Setting der Befragung
  • Fallbesprechung/Klärung mit dem jeweiligen Betreuungsteam
  • Analyse
4.1.2. Auswahl der Fälle

Es wurde dabei Wert darauf gelegt unterschiedlich gelagerte Fälle auszusuchen, im Hinblick auf:

  • die Dauer der Unterbringung in der von der Krise betroffenen Einrichtung
  • die familiären Rahmenbedingungen
  • die jeweilige Einrichtung (sowohl Landeseinrichtungen/private Träger)
  • den Zeitpunkt der Untersuchung im Krisenprozess
  • den Ausgang (eine Rückkehr in die betroffene Einrichtung, Entlassung nach Hause, Übernahme durch eine andere Einrichtung)
4.1.3. Setting der Befragung

In einer Einrichtung konnte das Betreuungsteam und eine Kleingruppe bestehend aus der pädagogischen Leitung und den zuständigen Psychologinnen im Plenum und getrennt befragt werden. In den beiden anderen Einrichtungen fand die Befragung und Reflexion aus organisatorischen und prozessualen Gründen im Plenum mit pädagogischer Leitung und dem Betreuungsteam statt.

Der vierte Fall hat insofern eine Sonderstellung, als es sich dabei um einen Jugendlichen handelt, der im Vorfeld in einer Einrichtung sexuell missbraucht wurde, mehrere Einrichtungswechsel erlebte und über Jahre hinweg eine krisenhafte Entwicklung nahm und nimmt. Deshalb wurde die Fallgeschichte retrospektiv unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Kriterien analysiert.

4.1.4. Fallbesprechung/Klärung mit dem jeweiligen Betreuungsteam

Um die Fälle vergleichen zu können und nach den von der KIKDI-Arbeitsgruppe entwickelten Aspekten zu bearbeiten, wurde die Fallbesprechung zwischen dem jeweiligen Betreuungsteam der K/J und dem mobilen Untersuchungsteam anhand eines dafür entwickelten Leitfadens durchgeführt:

4.1.4.1. Entwicklungsverlauf

Dieser wurde anhand einer Timeline in Bezug auf relevante biographische, gruppen- und organisationsspezifische, diagnostische und psychodynamische Aspekte erstellt.

4.1.4.2. Strukturiertes Interview

Über die Präventionsmaßnahmen, die Krisenursachen und die gesetzten Interventionen der untersuchten Einrichtung wurden folgende Fragen bearbeitet:

a) Prävention

  • Waren der Auftrag bzw. die Zielvereinbarung klar, transparent und gab es einen Plan wie das Ziel erreicht werden sollte?
  • Wurde die Erreichung von Zielen während des Aufenthaltes überprüft?
  • War der Auftrag mit dem Konzept der Einrichtung kompatibel?
  • Entspricht das Konzept dem tatsächlichen Angebot?
  • Gab es eine Arbeitshypothese innerhalb der Institution?

b) Ursachen für das krisenhafte Geschehen (bezogen auf K/J)

  • Entwicklungskrise? Z.B. Pubertätskrise besonderer Ausformung? Wann hat das schwierige Verhalten begonnen?
  • Beziehungskrise? Sind frühere Beziehungsmuster in Beziehungen zum Betreuungspersonal aufgetreten?
  • Bandenbildung? Einfluss von außen? Spezielle Gruppendynamik?
  • Einfluss durch Veränderungen im Familiensystem? Wurden Zusammenhänge zwischen der Biografie und Dynamiken innerhalb des Gruppengeschehens sichtbar?

c) Ursachen für krisenhaftes Geschehen (bezogen auf die Institution)

  •  Personalprobleme: längere Krankenstände, Schwangerschaft, Personalmangel, Kündigungen?
  • Konnten Probleme innerhalb des Teams durch z.B. Intervision oder Supervision reflektiert werden?
  • Gab es SozialpädagogInnen, die mit dem K/J besonders gut oder schlecht zurechtgekommen sind und gab es diesbezüglich Konflikte im Betreuungsteam?
  • War die genaue Aufgabe und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Betreuung des K/J bzw. der Elternarbeit klar?

d) Interventionen seitens der Einrichtung

  • Wurde das krisenhafte Geschehen an die Leitungspersonen weitergeleitet? Haben diese etwas unternommen? Was war das? War das Betreuungsteam darüber informiert?
  • Gab es eine Kooperation zwischen internen und externen multiprofessionellen Helfersystemen? Wie war diese zu bewerten?
  • Welche Interventionen wurden gesetzt?
4.1.5. Analyse

Die Analyse der Fälle erfolgte anhand und entlang der von der Arbeitsgruppe KIKDI entwickelten Kriterien. Es wurden die Interviews ausgewertet, eine Gegenüberstellung der Fälle erstellt und die Fälle nach den Risikofaktoren, die aus dem Projekt „Kinder zwischen den Sesseln“ erarbeitet wurden, bewertet. Die Interventionen seitens der Einrichtung wurden ebenso betrachtet.

4.2. Einzelfalldarstellungen

Fall A: 14a, weiblich, seit zehn Jahren in der Einrichtung AX, war dort nicht mehr tragbar, eine dringende Anfrage einer raschen Überstellung an die STA wurde eingebracht. Die Leitung der Einrichtung AX wurde über das KIKDI-Projekt informiert und war mit einer Aufnahme in der Brücke Hinterbrühl einverstanden. Ein Termin mit dem Untersuchungsteam wurde vereinbart. Die Einrichtung AX machte aber deutlich, dass A nicht mehr zu ihnen zurück kann. Gleichzeitig war die Mutter der Jugendlichen gegen eine Rückführung in die Einrichtung AX, die Tochter hingegen wünschte sich eine Rückkehr in ihre Wohngruppe. Im Rahmen der Krisenunterbringung entschieden sich Mutter und Tochter für die Wiedereingliederung des Mädchens in das Familiensystem. Mittlerweile ist die Jugendliche in einer neuen Einrichtung fremduntergebracht.

Fall B: 14a, weiblich, seit über 2 Jahren in der Einrichtung BX, zum Untersuchungszeitpunkt in der Brücke Hinterbrühl wegen einer Krise in der Einrichtung BX. Es handelte sich in diesem Fall um eine Wochenendaufnahme, ein anderer Krisenplatz wurde von der Leitung der Einrichtung BX koordiniert und B dorthin überstellt. Eine Wiederaufnahme in die Einrichtung BX war von Beginn an beabsichtigt und wurde der Jugendlichen vermittelt. Die Rückführung wurde nach einer kurzen Auszeit verwirklicht und das Untersuchungsteam zu einem Termin mit der Einrichtung BX eingeladen.

Fall C: 16a, weiblich, seit ca. 3 1/2 Jahren in der Einrichtung CX. Davor war die Jugendliche 13 Jahre in einer anderen Institution, von der aus eine Überstellung im Rahmen einer chronischen Krise in die Einrichtung CX erfolgte. Dort kam es vor 1 ½ Jahren zu einer neuerlichen Krise. Eine vierwöchige Krisenintervention durch ein KRIZ ermöglichte die Rückführung in die Einrichtung CX. Die Untersuchung fand 2 Jahre danach statt.

Fall D: 15a, männlich, nach mehreren Abbrüchen in verschiedenen Wohngemeinschaften und Missbrauch in einer davon, erfolgte vor 1 ½ Jahren ein therapeutischer Aufenthalt an der STA. Im Rahmen der Suche nach einer Folgeeinrichtung kam es zu einer massiven Krise, die eine „Auszeit“ erforderte. Eine andere Landeseinrichtung erklärte sich zu einer vorübergehenden Aufnahme des Jugendlichen bereit. Im weiteren Verlauf stellte heraus, dass diese auch eine geeignete Folgeeinrichtung für den Jugendlichen war (Wohnplatz mit Lehrstelle) und er wurde fix übernommen.

4.3. Ergebnisse

Dem Untersuchungsteam ist bewusst, dass es sich um eine sehr kleine Stichprobe handelt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ähnliche Problemlagen und Krisendynamiken auf die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen zutreffen. Die Zusammenschau der Ergebnisse der Einzelfälle ergab folgende Parallelen:

Risikofaktoren

In Anlehnung an die erarbeiteten Risikofaktoren aus dem Projekt „Kinder zwischen den Sesseln (2013), ergeben sich folgende Übereinstimmungen:

Alle der untersuchten K/J haben folgende Risikofaktoren:

  • Eltern leben getrennt
  • Beziehungsstörung Eltern-K/J
  • Beziehungsabbrüche
  • Zerrüttete Familienverhältnisse
  • Niedriger sozioökonomischer Status
  • Traumatisierung des K/J

Alle K/J zeigen spätestens in der Krise extreme Verhaltensauffälligkeiten. Spätestens dann werden die K/J psychiatrisch diagnostiziert, es kommt zu mindestens einem KJPP-Aufenthalt und der Medikation mit Psychopharmaka.

Darüber hinaus weisen die untersuchten K/J zwischen 12 und 21 von den insgesamt 24 ausgewählten Risikofaktoren auf. Aus dem Projekt „Kinder zwischen den Sesseln“ wurde ersichtlich, dass die Gefahr für K/J zu „Wanderpokalen“ zwischen den Institutionen zu werden, mit der Anzahl der Risikofaktoren steigt.

Unterbringungsindikation

Der Grund für die erste Unterbringung scheint in allen Fällen plausibel und die Maßnahme gerechtfertigt.

Eignung der Einrichtung

Die Eignung der Einrichtung ist in allen Fällen gegeben.

Diagnostik

  • Soziale Diagnostik erfolgte in allen Fällen
  • Psychologische Diagnostik: teilweise gar nicht oder zu spät
  • Psychiatrische Diagnostik erst bei Auftreten der Krise. Auftrag und Zielformulierung

Es gab zwar in allen Fällen klare Aufträge und Ziele, allerdings wurden diese den Bedürfnissen/Störungen der K/J nicht gerecht. (Bsp.: Der Schulabschluss sollte nicht das Hauptziel bei der Unterbringung in einer KJH-Einrichtung sein.)

Kooperationsvereinbarungen

Über die Kooperation zwischen Eltern, Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtung bestanden keine Vereinbarungen und etwaige Konfliktfelder wurden nicht benannt. In 3 von 4 Fällen wurden die Eltern aus der Kooperation verloren, bzw. waren nicht in der Lage im Sinne des K/J an der Zielerreichung mitzuwirken.

Überprüfung und Adaptierung von Zielen

Die Behandlungspläne wurden im Verlauf der Unterbringung in 3 von 4 Fällen nicht überprüft.

Beziehungsabbrüche

Beziehungsabbrüche fanden während der Unterbringung in allen Fällen statt. Diese waren teils unvermeidbar, teils vermeidbar oder unzureichend berücksichtigt und begleitet.

Personelle Engpässe

Personelle Engpässe lagen in 3 von 4 Fällen vor.

Negative Teamdynamik

Eine Teamdynamik mit negativen Auswirkungen auf die K/J wurde In 3 von 4 Fällen beobachtet. Der Wunsch nach Ausschluss des K/J mit einhergehender Resignation stand dem Bestreben nach zusätzlicher Investition in die Krisenbewältigung gegen-über und blockierte dadurch das Team.

Unklare Organisationsstrukturen

Die gemeinten Strukturen beziehen sich auf ein transparentes, klares und zielgerichtetes Vorgehen mit eindeutigen Zuständigkeiten und Kommunikationswegen im Krisengeschehen. Diese waren in 2 von 4 Fällen nicht gegeben.

Reflexionsmöglichkeit

Allen Betreuungsteams stand Supervision zur Verfügung.

Interventionen

Alle befragten Einrichtungen organisierten einen externen Krisenplatz. Unterschiedlich gestaltete sich die Einbeziehung und Präsenz der Kooperationspartner sowie die Zieldefinition der Krisenunterbringung, insbesondere in Bezug auf das Anstreben einer Rückführung in die Einrichtung.

Zusammenfassung

Es zeigte sich, dass die K/J im Vorfeld eine erhöhte Anzahl von Risikofaktoren mitbrachten. Unklarheiten und Defizite manifestierten sich wiederholt in der Gestaltung der Kooperationsvereinbarungen sowie in der Evaluation und Adaptierung der Ziele bzw. Behandlungspläne. Häufig kam es zu Beziehungsabbrüchen während der Unterbringung, die mitunter unzureichend begleitet wurden. Trotz vorhandener Reflexionsmöglichkeit und professioneller Begleitung manifestierte sich überwiegend eine krisenverschärfende Teamdynamik. Ziel der Krisenunterbringungen war nicht immer die Rückführung in die betroffenen Einrichtungen, sondern bereits ein Teil des „Ausstoßungsprozesses“.

5. Mögliche Interventionsformen

Diese betreffen sowohl die K/J, die in den Einrichtungen nicht mehr tragbar erscheinen bzw. bei welchen ein Abbruch der Unterbringung droht, als auch die jeweiligen Einrichtungen selbst.

5.1. Voraussetzungen

Über Vermittlung der KJH kann die Leitung der jeweiligen Einrichtung eine fachlich kompetente Stelle (mobiles Unterstützungsteam = MUT) einschalten. Dieses Team soll rasch und gut erreichbar sein und ambulante Dienstleistungen für die betroffene Einrichtung anbieten sowie stationäre „Auszeitmöglichkeiten“ für K/J organisieren können. Das mobile Unterstützungsteam muss sowohl psychologische, psychodynamische und organisationale Kompetenzen einbringen, um den jeweiligen Fall im Interesse des K/J behandeln zu können. Ähnlich der oben beschriebenen Vorgangsweise klärt, analysiert und erarbeitet MUT mit der Einrichtung die nächsten Schritte. Die Dokumentation bzw. ein Bericht inklusive einer Empfehlung für das weitere Procedere an die Leitung der Einrichtung und die Entscheidungsträger GS6 und GS7 stünde am Ende der Intervention.

5.2. Die Aufgaben/Interventionen des Mobilen Unterstützungsteams (MUT)

  • Klärung, Analyse und fachliche Einschätzung des Falles
  • Koordination zwischen Krisenplatz und Einrichtung
  • Berichterstattung und Empfehlung
  • Organisation einer Auszeitmöglichkeit für die K/J während der Krisenbearbeitung

6. Zusammenfassung und Ausblick

Aufgrund der komplexen Störungsbilder der K/J sowie der Wechselwirkungen von individuellen, systemischen und institutionellen Faktoren geraten auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig in Krisen. Die Arbeitsgruppe KIKDI hat Präventionsmaßnahmen und Ursachen für Krisen in Institutionen beschrieben, diese anhand von Fallbeispielen untersucht und gezeigt, dass die Interventionen eines mobilen Unterstützungsteams zur konstruktiven Bewältigung der Krise beitragen können. Seitens aller untersuchten Einrichtungen bestand ein hohes Maß an Interesse und Kooperationsbereitschaft sowie das Anliegen der Etablierung eines mobilen Unterstützungsteams.

Zusammenfassend zeigte sich, dass die K/J im Vorfeld eine erhöhte Anzahl von Risikofaktoren mitbrachten. Unklarheiten und Defizite manifestierten sich wiederholt in der Gestaltung der Kooperationsvereinbarungen sowie in der Evaluation und Adaptierung der Ziele bzw. Behandlungspläne. Häufig kam es zu Beziehungsabbrüchen während der Unterbringung, die mitunter unzureichend begleitet wurden. Trotz vorhandener Reflexionsmöglichkeit und professioneller Begleitung manifestierte sich überwiegend eine krisenverschärfende Teamdynamik. Ziel der Krisenunterbringungen war nicht immer die Rückführung in die betroffenen Einrichtungen, sondern bereits ein Teil des „Ausstoßungsprozesses“. Schließlich war auffallend, dass die Eltern der K/J den Krisenprozess häufig nicht förderlich begleiten konnten, bzw. bereits im Vorfeld aus der Kooperation mit der Einrichtung gingen.

Um destruktive Dynamiken abzufedern („Wanderpokale“) und die Prognose der betroffenen K/J zu verbessern, sollten den Einrichtungen planmäßig die beschriebenen externen Unterstützungsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen. Eine damit einhergehende Entschleunigung des Krisenverlaufs sowie zielgerichtete, professionelle Interventionen tragen wesentlich zu einer Stabilisierung und langfristig zu einer besseren Prognose für die Kinder und Jugendlichen bei.

7. Literaturhinweise und Links

Grögl-Buchart, M. (2012): „Ene meine meck, und du bist weg.“ Unbewusste Ausschlussmechanismen in der stationären sozialtherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus familien-, team-, und organisationsdynamischer Sicht. Referat 7. Hinterbrühler Symposium.

Plattform Kindernetzwerk, Arbeitskreis Helferkonferenzen (2013): Helferkonferenzen.

Plattform Kindernetzwerk, Arbeitskreis Kooperationsleitfaden (2014): Handlungsleit-faden zur Kooperation aller beteiligten Institutionen zur Betreuung von Kindern mit komplexem Hilfebedarf.

Plattform Kindernetzwerk, Arbeitskreis „Kinder zwischen den Sesseln“ (2013): Hochrisiko Kinder.

Sonneck, G. (2012): Krisenintervention und Suizidverhütung. Wien: Facultas WUV

Tatzer, E. (2013): Krisenunterbringung – als systemischer Prozess gesehen.

 

Hochrisiko-Kinder

Hochrisiko Kinder

Leiterin des (abgeschlossenen) Teilprojektes: Fr. Dr. Dina Ghanim (KJPP-Hinterbrühl); DSA Mag. (FH) Kathrin Weninger.

Dies ist der Bericht des Teilprojektes “Kinder und Jugendliche zwischen den Sesseln der Institutionen”

________________________________________

Kurzprojektbeschreibung

Beim Vernetzungstreffen im Jänner 2011 haben wir uns in der Gruppe „Was fehlt“ mit diesen Jugendlichen befasst und beschlossen ein Treffen zu organisieren, um gemeinsam Überlegungen anzustellen, wie Jugendliche, die gefährdet sind, zwischen den Sesseln der Institutionen zu landen, identifiziert werden können.

Aus diesem Treffen entwickelte sich die Arbeitsgruppe, die im Rahmen von 7 Sitzungen des Gesamt- Projektteams, sowie 4 Sitzungen des Redaktionsteams zwischen dem 8.5.2011 und dem 12.10.2012 zusammentraf. Folgender Bericht beinhaltet eine Zusammenfassung über die Vorgehensweise und dient der Sicherung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe.

Mitglieder: Hr. Mario Ackerl, Dr. Lilly Damm, Hr. Stephan Dangl, Prim. Dr. Rainer Fliedl, Dr. Dina Ghanim, Dr. Martina Grögl- Buchard, Hr. Gerhard Haller, Hr. Michael Hausner, Dr. Monika Klose, Mag. Susanne Pflanzer- Geisler, Mag. Susanne Stokreiter- Strau, WHR. Dr. Ernst Tatzer, Mag. Kathrin Weninger, Mag. Karin Zajec Projektleitung: Dr. Dina Ghanim

Inhaltsverzeichnis

1. Zur Gründung des Projektes
2. Zielsetzung
3. Projektaufbau
4. Vorgehensweise
  • 4.1 Erarbeitung einer Kriterienliste für Risikokinder/ Jugendliche/ Familien
  • 4.2 Bereich Dokumentation und Kommunikation
5. Einzelfallanalysen
6. Ergebnisse
  • 6.1 Schutzfaktoren Kind
  • 6.2 Risikofaktoren Kind
  • 6.3 Schutzfaktoren Eltern
  • 6.4 Risikofaktoren Eltern
  • 6.5 Schutzfaktoren Institution
  • 6.6 Risikofaktoren Institution
7. Schlussfolgerungen- Handlungsebene
8. Literatur

1. Zur Gründung des Projektes

Bei der Netzwerktagung im Jänner 2010 fand sich innerhalb des Arbeitskreises “Was fehlt” eine Arbeitsgruppe, die sich mit Jugendlichen befasste, bei deren Behandlung und Betreuung man sich besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt fand. Die Beteiligten teilten die Erfahrung, dass sich für diese Jugendlichen keiner zuständig fühlen wollte. Es stellte sich bei jedem, der sich mit ihnen beschäftigte, der Eindruck ein, in einer anderen Institution wären sie viel besser betreut. Es sollte sich doch nur jemand (jemand anderer als man selbst) zuständig fühlen, mehr bemühen etc.. Es war überraschend, dass diese Erfahrung doch von einigen geteilt wurde und so wurde unser Teilprojekt gegründet.

2. Zielsetzung

Jugendliche zwischen den Sesseln der Institutionen sind Jugendliche, für die sich niemand zuständig fühlt, die in einer anderen Institution immer besser betreut wären als in der eigenen; schwierige, auffällige, verweigernde, gewalttätige, bedürftige, psychisch-kranke oder kriminelle Jugendliche.

Diese Kinder und Jugendlichen haben häufig lange Behandlungskarrieren in wechselnden Institutionen hinter sich, weisen eine komplexe Problematik auf und bedürfen einer Kombination aus pädagogischer, sozialpädagogischer, fördertherapeutischer, medizinischer und psychotherapeutischer Betreuung und Behandlung.

Ihnen bzw. deren Familien, steht eine Vielzahl unterschiedlicher psychosozialer und medizinischer Hilfeeinrichtungen zur Verfügung.

Häufig wird in den Helfersystemen die Erfahrung gemacht, dass gerade diese Kinder und Jugendlichen bzw. deren Familien besondere Schwierigkeiten bereiten, diesem komplexen Hilfebedarf gerecht zu werden. Wir finden dann, die Familien können keine Hilfe annehmen, sie entziehen sich der Behandlung etc..

Als charakteristischer Behandlungsverlauf zeigt sich, dass nach/bei Scheitern einer Maßnahme- in der Regel konsekutiv- die unterschiedlichen Hilfsdienste mit ihren möglichst noch intensiveren, effektiveren Behandlungsangeboten, nacheinander geschaltet, eingesetzt werden. Behandlungsabbrüche an der Schnittstelle sind häufig die Folge. Es fehlt die Abstimmung zwischen den nacheinander tätig werdenden Hilfsdiensten. Die Angebote kommen häufig verzögert, zu einem Zeitpunkt, wo die jeweils durchgeführte Maßnahme schon nicht mehr wirksam werden kann.

Es kommt zu, für die Behandlung dieser Patientengruppe typischen, Szenarien:

Wir wollen die Patienten „loswerden“, sie passen besser in eine andere Institution. Zwischen den Institutionen kommt es häufig zu „Verantwortungsdelegation“ und Schuldzuweisungen über verfehlte Einschätzungen und Interventionen der Vorbehandler und bei den Patienten bzw. deren Familien zu Fehlerwartungen und immer wieder zu Frustrationen. Eine Situation, die insgesamt eine sinnvolle und vorausschauende Hilfeplanung erschwert oder unmöglich macht. Nur ein möglichst gleichzeitiger, koordinierter Einsatz der beteiligten Hilfesysteme vermag die Chancen effektiver Hilfeplanung zu steigern.

Übergeordnetes Ziel des Projektes „Jugendliche zwischen den Sesseln“ ist eine Auseinandersetzung damit, welche Änderungen im Gesundheitssystem notwendig sind, um für diese Jugendlichen sinnvolle Behandlungspläne zu erstellen und umsetzbar zu machen.

3. Projektaufbau

Mitglieder: Die Projektmitglieder bestehen aus Vertretern der unterschiedlichen Institutionen im Industrieviertel: Kinder- und Jugendpychiatrie, Jugendwohlfahrtseinrichtungen: Jugendämter und niederösterreichische Landesjugendheime, Kompetenzzentren der Jugendwohlfahrt, Krisenzentren, Wohngemeinschaften, Mitarbeiter sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Einrichtungen, Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde Die Projektmitglieder stammen aus unterschiedlichen Professionen: ÄrztInnen, PsychologInnen, PädagogInnen, JuristInnen, Dipl. SozialarbeiterInnen Als primäre Zielsetzung wurde die Erkennung gefährdeter Jugendlicher von der Arbeitsgruppe definiert.

4. Vorgehensweise

Die Notwendigkeit der Unterscheidung von drei Ebenen

    1. Ebene: Identifizierungsebene
    2. Ebene: Dokumentations- und Kommunikationsebene
    3. Ebene: Interventionsebene

Erarbeitung einer Kriterienliste für Risikokinder/ Jugendliche/ Familien

Im Bereich der Identifizierungsebene, einigten wir uns auf die Notwendigkeit der Definition von Identifizierungskriterien zur Erfassung gefährdeter Jugendlicher anhand von Einzelfallstudien (Ausarbeitung von anonymisierten Einzelfallanalysen, Kriterien- und Clusterbildung mit der Fragestellung: lassen sich „schwierige“ Jugendliche in „Untergruppen“ zusammenfassen als Hintergrund. Durch die Auswahl möglichst unterschiedlicher Einzelfälle und Verläufe sollten Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden.

Parallel dazu wurde vergleichbare Literatur untersucht. Das „Redaktionsteam“ überprüfte, ergänzte und verglich die erarbeiteten Kriterien.

Bereich Dokumentation und Kommunikation

Über einen Vergleich der, in den Institutionen verwendeten Dokumentationsinstrumente, und der Untersuchung der Dokumentationsinstrumente daraufhin, ob sie die notwendige Information (die Kriterien in einer prägnanten Form) erfassen, sollten Kriterien zu einer sinnvollen Dokumentation und Kommunikation entwickelt werden. Es ist eine Zusammenfassung über die Dokumentationsinstrumente der Institutionen in Arbeit, die sich mit obengenannten Schwerpunkten auseinandersetzt. Die Gründung einer weiteren Arbeitsgruppe, die sich damit befasst, wie ein notwendiger und sinnvoller Austausch darüber stattfinden kann, wäre sinnvoll und notwendig.

5. Einzelfallanalysen

Insgesammt wurden acht Fälle analysiert. Zwei Beispiele werden hier vorgestellt.

Fallbeispiel 1
  • D., weiblich 14 Jahre
  • Diagnose: F92.8 Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • 13 Jahre zum Zeitpunkt der Erstvorstellung

Vorstellungsgrund: Stimmungsschwankungen, Impulsdurchbrüche bei gleichzeitiger depressiver, trauriger Stimmung, Verzweiflung und Unsicherheit. D. sei viel mit Freunden, die teilweise. aus dissozialem Milieu kämen, unterwegs, selbstverletzendes Verhalten

  • bis zum 5. Lj. wächst D. in Brünn zuerst in einem Groß- Kinderheim, dann bei einer Pflegefamilie, danach bei einer anderen Pflegefamilie auf
  • Mutter sei Tschechin, Sinti- Wurzeln, psychische Erkrankung der leiblichen Mutter, es gab weitere Geschwister von denen D. nicht wusste, wo sie sich aufhielten, Großeltern leben noch in Brünn.
  • um ein Jahr jüngere leibliche Schwester, die bereits mit 1 ½ Jahren von denselben Adoptiveltern adoptiert wurde. D. wurde im 5. Lj. nach Wr. Neustadt nachgeholt und ebenfalls adoptiert.
  • ab der Volksschule schulische Schwierigkeiten: Verhaltens- und Leistungsprobleme, mehrere Schulwechsel, Schulverweise, schliesslich Besuch einer HP-Klasse
  • mehrmalige Vorstellungen an der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, jeweils Krisenaufnahmen, zu einem geplanten diagnostischen Aufenthalt kam es nicht, D. verweigerte dies und auch die Adoptivmutter zeigte Ambivalenzen diesbezüglich
  • Ambulante Psychotherapie während 1-2 Jahren, 1x pro Woche, dann Wechsel der Therapeutin in den privaten niedergelassenen Bereich, „neuerlicher Beziehungsabbruch“; mit neuen Psychotherapeutinnen habe sich D. nicht verstanden und die Therapien abgebrochen.
  • Psychologische Diagnostik fand ambulant statt.
  • zunehmende Verhaltensauffälligkeiten, Eskalation zuhause, Unterbringung im Krisenzentrum Wr. Neustadt für sechs Wochen, es folgte wieder eine Entlassung nachhause, schließlich häufige Abgängigkeiten,
  • die geplante Aufnahme in einer Wohngemeinschaft scheiterte nach kurzer Zeit, D. kam wieder nach Hause Es eskalierte erneut mit Handgreiflichkeiten zwischen ihr und dem Adoptivvater, es folgte eine Übertragung der Obsorge an das Magistrat Wr. Neustadt D. zog zur Familie ihres Freundes (immer wieder Impulsdurchbrüche mit tätlicher Aggression). In der Familie des Freundes wurde ein strukturloses, wenig entwicklungsförderliches Umfeld beschrieben. Die Mutter des Freundes hätte mehrere Personen bei sich aufgenommen, denen sie Unterkunft gewährte, es wäre ein delinquentes, vernachlässigendes Milieu, der Konsum illegaler Substanzen der Mitbewohner wurde vermutet, gleichzeitig bestand immer wieder Kontakt zu den Adoptiveltern und schließlich auch zu den leiblichen Eltern, welche in Tschechien wohnen, es kam schliesslich zu einer konflikthaften Dynamik zwischen den Parteien
  • zuletzt schlechter Gesundheitszustand mit körperlicher Verwahrlosung
  • kein Schulbesuch bei noch bestehender Schulpflicht
Fallbeispiel 2
  • A., männl., 14a
  • Diagnose: F91.1 Störung im Sozialverhalten mit fehlenden sozialen Bindungen, v.a. narzisstische Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit massiv dissozialer Symptomausprägung
  • Fremdunterbringung mit sieben Jahren
  • Geburt in anderem Bundesland
  • Kindergartenbesuch und Besuch der 1. und 2. VS Klasse im Geburtsort
  • Eltern stammen ursprünglich aus Serbien
  • Trennung der Kindeseltern als A. vier Jahre alt war. Es gibt einen um vier Jahre jüngeren leiblichen Bruder.
  • mit sieben Jahren Umzug in eine kleine Ortschaft in NÖ
  • Kindesmutter, Stiefvater und der leibliche Bruder leben im gemeinsamen Haushalt
  • schlechte Beziehung von A. zum Stiefvater
  • es bestehen unregelmäßige Kontakte zum leiblichen Vater, der von der Mutter als wenig zuverlässig, wenig Grenzen setzend beschrieben wird. Er sei nach Serbien zurückgezogen, unter anderem, da er hier Schulden habe
  • Diagnose von ADHS und Pavor nocturnus im Volksschulalter, medikamentöse Behandlung mit Ritalin, Concerta und schließlich Amphetaminsulphatsaft. Es fand eine stationäre diagnostische Abklärung statt, ab dem 10. Lebensjahr keine Medikation mehr.
  • Fremdunterbringung im LJH Pottenstein (wegen disziplinärer Schwierigkeiten im familiären wie schulischen Bereich); aufgrund schwierigen Verhaltens kurz darauf ein Wechsel ins LJH Matzen statt, wo es über vier Jahre gut ging.
  • nach stabiler Phase auch hier massive Schwierigkeiten: Abgängigkeiten, Eskalationen im Gruppenalltag, Schulverweigerung, Suspendierung von der Schule, wobei er bis dahin gute Leistungen in der Schule erbracht hatte.
  • Einbeziehung multipler Institutionen:
    • Krisenzentrum Brücke St. Pölten
    • Krisenaufnahme in der STA Kids Hinterbrühl – für ein Probemonat – aufgrund massiver Regelüberschreitungen Entlassung
    • Krisenzentrum Allentsteig, wo er jedoch sofort abgängig war
    • Krisenzentrum Wr. Neustadt mit Suspendierung und Entlassung
    • Unterkunft bei diversen Freunden und im Krankenhaus auf einer Kinderabteilung
  • Er zeigt delinquentes Verhalten (Stehlen des Autos des Stiefvaters und unerlaubte Inbetriebnahme, Unfall und Fahrerflucht)

Den Berichten ist zu entnehmen, dass A. über ein großes Geschick verfügt auch erwachsene Menschen für sich einzunehmen und teils zu instrumentalisieren, was u.a. soweit geführt habe, dass eine Journalistin, sowie ein Polizeibeamte bei der Jugendwohlfahrt interveniert hätten.

Schließlich erfolgt eine Aufnahme an der KJPP, mit dem Ziel einer diagnostischen Abklärung und Einbegleitung in die STA-Kids, (Sozialtherapeutische Abteilung, Aufenthalte für ½ Jahr-1 Jahr) des HPZ- Hinterbrühl. Die ersten Tage des Aufenthaltes verlaufen noch weitgehend problemlos, A. testet jedoch rasch alle Grenzen aus, infolge kommt es zu einer 4-tägigen Abgängigkeit, in deren Rahmen seine Beteiligung an einem Diebstahl am Areal (Einbruch in das Büro einer Mitarbeiterin am Gelände) klar wird, jedoch keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Es folgt die Entlassung.

Letzte geplante Maßnahme: Auslandsaufenthalt im Rahmen der Jugendwohlfahrt (z.B. Irland) mit ausreichender Distanz zur Familie sowie zum gewohnten Umfeld

6. Ergebnisse

Über die Bearbeitung der Einzelfälle kommen Kriterien auf drei Ebenen zur Darstellung:

  • Ebene des Kindes 6.1.
  • Ebene der Eltern 6.2.
  • Ebene der Institutionen 6.3.

Weiters findet eine  Unterteilung der Kriterien in Risiko- und Schutzfaktoren statt.

Als Nebeneffekt der Herausarbeitung dieser drei Ebenen, stellt die institutionelle Ebene mit ihren Risiko- und Schutzfaktoren nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Identifikation dar, sondern ist gleichzeitig der Punkt, an dem wir handelnd ansetzen können um Verbesserungen in der tatsächlichen Behandlungsplanung und deren Realisierung zu erreichen, ist also wegweisend für die Handlungsebene.

6.1. Ebene des Kindes
6.1.1. Schutzfaktoren

Eigenverantwortung und Partizipation

  • Compliance
  • Einbeziehung und Aktivierung der Jugendlichen

Interpersonelle Faktoren

  • Hohe Beliebtheit bei anderen Kindern und Jugendlichen
  • Bindungs- und Beziehungsfähigkeit

Intrapersonelle Faktoren

  • Hohes Selbstwertgefühl
  • Durchschnittliche kognitive Begabung
6.1.2. Risikofaktoren

Hardfacts

  • Zunehmendes Alter, früher Beginn der Auffälligkeiten, lange Behandlungsdauer/ institutionelle Betreuung, Chronifizierung
  • Externalisierende Problematik
  • Diskrepanz zwischen tatsächlicher und wahrgenommener Intelligenz
  • Männliches Geschlecht
  • Migration
  • Trauma/ Missbrauch
  • Kognitive Leistungs- oder sensorische Integrationsstörung
  • Zahl der Schulwechsel
  • Somatische schwere Erkrankung, somatisch schlechter Allgemeinzustand
  • Verdacht auf Persönlichkeitsentwicklungsstörung

Schwere Beziehungsstörung

  • Integration in „gestörte“ Peer- Group
  • Frühe Bindungsstörung, Abbrüche gewachsener Beziehungen
  • Heftige Geschwisterrivalität
6.2. Ebene der Eltern
6.2.1. Schutzfaktoren

Erziehungsverantwortung und Beteiligung

Äußere familiäre Rahmenbedingungen

  • Intakte Familie
  • Hoher sozio- ökonomischer Status
6.2.2. Risikofaktoren

Massive Beziehungsstörung

  • Hohe Ambivalenz in der Beziehung zum Kind
  • Borderline-System
  • Diskrepanz zwischen „Unauffälligkeit“ des Systems und „Krisenakutheit“
  • Fehlen einer männlichen Bezugspersonen und/oder eines positiven männlichen Rollen- oder Identifikationsmodells

Familiäre Rahmenbedingungen

  • Trennung, zerrüttete Familie
  • Migration
  • Psychische Krankheit (eines oder beider Elternteile)
  • Niedriger sozio-ökonomischer Status
  • Traumen oder andere kritische Lebensereignisse in der Biografie der Eltern

Erziehungskompetenz

  • rigider oder inkonsequenter Erziehungsstil
  • Überforderung
6.3. Ebene der Institution
6.3.1. Schutzfaktoren

Rahmenbedingungen

  • Klarheit, Übersichtlichkeit, Hoffnung auf erreichbare Ziele, Spaltungsprozessen entgegenwirken, Vertrauen entstehen lassen, Autonomie der Hilfesuchenden etablieren
  • Patientenzentrierte Hilfe: auf individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten und die Besonderheit der individuellen Lebenswelt ausgerichtete integrierte Behandlung und Betreuung
  • Qualifikation und Belastbarkeit des Personals
  • Strukturierte organisatorische Rahmenbedingungen
  • Tätigkeit im Rahmen tragfähiger Organisation
  • Ressourcenorientierung

kommunikationsbezogene Schutzfaktoren

  • Dialogische Kommunikation zwischen den einzelnen Helfersystemen
  • Offenheit beim Umgang mit Schwierigkeiten
  • Wechselseitige Information und Verständigung über Erklärungsmuster und Handlungsempfehlungen
  • Gemeinsame Fortbildungen und gemeinsamer Fachaustausch
  • Gemeinsame Kultur und Struktur der Verständigung
  • Gleichberechtigung

Datenaustausch-Hindernisse: Bestimmungen zum Datenschutz lassen auch Ausnahmeregelungen zu, die bei der Entwicklung von Standards für einen qualifizierten Informationsaustausch zwischen den Fachdiensten genutzt werden sollten. Datenaustausch zwischen Klinik, Jugendhilfe und Schule. Mit Einverständnis der Eltern können bei Bedarf Informationen aus der Klinik auch an die Jugendhilfe und Schule (Fallkonferenz) weitergegeben werden.

Kooperation – prozessbezogene Schutzfaktoren

Kooperativer Behandlungsplan als Schlüsselprozess: Zielsetzung – Umsetzung – Überprüfung – Koordination

Geklärte Strukturen und Regeln für Kooperation und Partizipation im Leistungsdreieck von Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Kostenträger

  • Festlegung der Durchführungsverantwortung
  • kleinschrittige und realistische Zielformulierungen
  • Evaluierung des Behandlungsprozesses
  • Transparente Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrensablauf
  • Case-Management, Fallverantwortung
  • effektiveres Fallmanagement benötigt funktionierende Angebotsnetze – das bedeutet, dass qualitativ und quantitativ ausreichende Hilfeangebote existieren müssen bzw. ein Modus institutionalisiert ist, um die entsprechenden Angebote – wenn sie denn fehlen – rasch aufzubauen
  • Transparenz
  • Reflexion
  • verbindliche und vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen den Hilfesystemen mit Verfahrensregelungen für den Konfliktfall
  • Entschleunigung, ausreichende Vorbereitung einer Maßnahme, Sicherstellung einer entsprechenden handlungsorientierten diagnostischen Abklärung, mit qualifizierter Stellungnahme vor Setzen einer Maßnahme

Kooperation – personenbezogene Schutzfaktoren

Gemeinschaftliches Vorgehen der Hilfesysteme unterstützt die Mitwirkungsbereitschaft und Fähigkeit der Eltern und Jugendlichen und damit auch die Möglichkeit zum Datenaustausch Gemeinsame Falldefinition, gemeinsames Fallverständnis, Verständigung über diagnostische Grundlagen und Dokumentation, gemeinsame Fallkonferenzen, gemeinsame Zielvereinbarungen in der Hilfeplanung, gemeinsame Entscheidung über die Fallverantwortung

  • gegenseitige fachliche Achtung
  • mehrperspektivische, mehrdimensionale Fallarbeit, interdisziplinäre bzw. sogar transdisziplinäre Ausrichtung der Zusammenarbeit
  • verständliche, ausreichende und zeitnahe Informationsübermittlung
  • frühestmöglicher Einbezug von Hilfen zur Erziehung
  • persönliche Begegnung
  • Notwendigkeit der Überschreitung der Grenzen der Versorgungssysteme bei besonderen Einzelfällen angesichts der Komplexität von Problem verursachenden Faktoren bei Gesundheitsstörungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden. Für eine effektive Versorgungsplanung ist es daher notwendig, die Grundlagen für ein gutes regionales Kooperationsklima zu schaffen und auch zu sichern.

Ein Kind mit komplexen Hilfebedarf benötigt keine komplexen Zuständigkeiten. Vielmehr müssen alle notwendigen Hilfen so auf seine besondere individuelle Lebenssituation zugeschnitten sein, dass sie „wie aus einer Hand“ erscheinen.

6.3.2. Risikofaktoren

Kooperation – prozessbezogene Risikofaktoren

  • Druck, hohe Dynamik, Interventionen aus der Krise heraus, Zahl der Telefonkontakte
  • fehlende handlungsorientierte Diagnostik vor Setzen einer Maßnahme
  • Ziel der ersten Maßnahme nicht erreicht, „falsche Unterbringung“, mehrmaliger Institutionenwechsel
  • ein zu früh einsetzendes und zu schnell schematisierendes Assessment-Verfahren
  • „creaming the poor“: alle Programme auf die Klienten auszurichten, die die größten Chancen haben, sich wieder zu integrieren
  • nicht erkennbare Zwischenergebnisse
  • Informationsverlust, der eine Kontinuität von Begleitung/ Behandlung erschwert

Kooperation – personenbezogene Risikofaktoren

  • unklare Zuständigkeiten, Verantwortungskompetenz stimmt nicht mit Entscheidungskompetenz überein, mangelndes Wissen um die gegenseitigen Entscheidungsstrukturen
  • Konkurrenz
  • mangelnder sprachlicher Konsens
  • abweichende Erwartungen eines Partners, vor allem bei auftretenden Schwierigkeiten
  • Mitagieren, Übernahme der Pathologie der Familie im Helfersystem
  • nicht aufgelöste Vorbehalte
  • mangelnde Offenheit
  • Nebenabsprachen
  • zu geringe Ressourcenorientierung

7. Schlussfolgerungen- Handlungsebene

Konzept der kooperativen Hilfeplanung

Das Konzept der kooperativen Hilfeplanung bedeutet: gemeinsam erarbeitete und verbindlich gestaltete Vorgehensweisen für Kinder, Jugendliche und Familien mit komplexem Hilfebedarf:

Die Einführung des Instruments der gemeinsamen und nach festgelegten Kriterien durchgeführten Fallkonferenz, die durch die Erstellung von verbindlichen und transparenten Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen die Funktion eines verbindlichen Entscheidungsorgans erhält und deren Organisation unter der Verantwortungskompetenz eines Case- Managers steht.

Die Eltern/ Obsorgeberechtigten wenden sich in der Regel an den aus ihrer Sicht zuständigen Fachdienst, der bei Zutreffen mehrerer Risikokriterien mit der Familie die Möglichkeit einer frühzeitigen Einbeziehung anderer Fachdienste als Bereicherung und Chance einer besseren Hilfeplanung deutlich machen muss.

Dafür braucht es ein Dokumentationssystem, das erlaubt, nach Einholung der Einverständnis der Obsorgeberechtigten, alle entscheidungsrelevanten Informationen zwischen den beteiligten Institutionen zu transportieren und gleichzeitig den Prozessverlauf und das Prozessergebnis abzubilden.

Persönliche Erfahrungen

Die einzelnen Mitglieder legten ihre Erfahrungen im Rahmen ihrer Projektmitwirkung dar, die eine Veränderung der persönlichen Arbeitsweise im Alltag bewirkte: Sie berichteten von einer Art persönlichen Checkliste im Kopf, nach der sie die KlientInnen/PatientInnen durch scannen, mit dem Hintergrund einer früheren Erfassung von Risikokindern, Jugendlichen und deren Familien. Ein besonderes Augenmerk würden sie mit dem Hintergrund der Informationen aus der Arbeit am Projekt auf Entschleunigung, der Durchführung von Helferkonferenzen zur Auftragsklärung, der Evaluation der Behandlung, der Vernetzung, um realistischere Erwartungen an Kooperationspartner bezüglich Ressourcen und Möglichkeiten zu haben, einer handlungsorientierten und genauen Diagnosestellung und einer besseren Voraus-Abklärung, um möglichen Schwierigkeiten im Behandlungsverlauf frühzeitig zu begegnen, legen.

8. Literatur

Besonders fruchtbare Forschung auf diesem Gebiet wird in Deutschland betrieben. Hier sind besonders die Projekte von Dr. Joachim Jungmann, weil diese groß angelegt und ausführlich dargestellt werden, zu erwähnen

    1. Modellprojekt des Landes Sachsen Anhalt:„Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung für Kinder und Jugendliche durch Kooperation zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt und Bildungswesen“
    2. in Kooperation mit Gotthard Roosen-Runge:„Integrative Organisationsstrukturen zur Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales, Aachen 2004. Ähnliche Projekte: Sachsen, Leipzig, Berlin, Hamburg

Dabei lassen sich folgende Unterschiede zu unserem Projekt herausarbeiten:

Unser Projekt ist aus der Initiative der Projektmitglieder entstanden. Die wissenschaftliche Begleitung war nicht geplant, hat sich aber im Projektverlauf als notwendig ergeben. Alle vergleichbaren Projekte sind Top-down Projekte: z.B. das Projekt von Dr. Jungmann: Zuerst wurde ein Bundesmodellprojekte von der deutschen Bundesregierung in Auftrag gegeben und finanziert. Dies führte zu positiven Ergebnissen, sodass weitere Aufträge für Landesmodellprojekte folgten. Diese Vorhaben waren finanziell und organisatorisch in der Durchführung abgesichert.

Daraus lassen sich auch einige der Kritikpunkte unseres Arbeitsprojektes erklären:

z.B. das Fehlen von Schule und Schulpsychologischem Dienst: Eine sinnvolle Hilfeplanung müsste die enge Kooperation mit dem schulischen Bildungssystem einschließen.

Erziehungs- und Bildungsaufgaben stehen in engem Zusammenhang und können bei Kindern mit seelischer Erkrankung oder Behinderung langfristig nur erfüllt werden, wenn schulpädagogische Ziele und Inhalte an den besonderen Bedürfnissen des seelisch erkrankten Kindes bzw. Jugendlichen ausgerichtet werden.

Die fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen der Schulpädagogik und Sonderschulpädagogik müssen in die Planung eines ganzheitlichen Konzeptes von Therapie und Förderung einbezogen werden. Weitere Kritikpunkte stellen das Fehlen des Sozialamtes (Schwierigkeiten häufig verstärkt an der Schnittstelle des Überganges ins junge Erwachsenenalter) und das Fehlen niedergelassener Kinder- und Jugendpsychiater und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde dar. 

Krisencheckliste

Krisencheckliste

Die Krisencheckliste wurde von OA Dr. Georg Sojka und MMag. Ulrike Charwath – Klinger erstellt.

Diese Krisencheckliste soll als unterstützendes, strukturierendes Element dienen, um bei der Erhebung einer Krisensituation wichtige Informationen einzuholen und im Anschluss daran eine Entscheidung zu treffen, welche Art von Krise vorliegen könnte und welche Vorgangsweise sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis

1. Welche Informationen sind einzuholen?

  • 1.1 Personaldaten
  • 1.2 Welche Situation liegt vor?

2. Einschätzung folgender Aspekte der Krisensituation

  • 2.1 Einschätzung des Zustandes/Verhaltens des betroffenen Kindes/Jugendlichen
  • 2.2 Einschätzung der Rahmenbedingungen / des Systems
  • 2.3 Weitere eventuell relevante Fragestellungen

3. Welche Art von Krise liegt vor?

  • 3.1 psychosoziale Krise (des Einzelnen, des Systems)
  • 3.2 pädagogische Krise
  • 3.3 psychiatrische Krise
  • 3.4 psychosomatische Krise

1. Welche Informationen sind einzuholen?

1.1. Personaldaten

Unbedingt notwendige Informationen

  • Name, Alter und Geschlecht des Kindes / Jugendlichen
  • momentaner Aufenthaltsort des Kindes / Jugendlichen
  • Adresse bzw. zumindest Bezirk (um das zuständige Jugendamt eruieren zu können)
  • Obsorgesituation (beide Eltern, Kindesvater, Kindesmutter, Jugendamt, andere)
  • derzeitige Betreuungssituation (lebt bei Eltern, Kindesmutter, Kindesvater, Großeltern, Wohngemeinschaft, Heim, andere)
  • meldende Person (in welcher Beziehung zum Kind, Erreichbarkeit)

Zusätzliche hilfreiche Informationen

  • Telefonnummer / Adressen der Eltern

  • zuständiges Jugendamt / DSA
  • Beschäftigungsstatus: Schule, Arbeit, Ausbildung

1.2. Welche Situation liegt vor?

  • kurze Beschreibung der aktuellen Situation / des Problems
  • Was war der Anlass bzw. Auslöser der Krise?
  • Welche Personen sind beteiligt?

2. Einschätzung folgender Aspekte der Krisensituation

2.1. Einschätzung des Zustandes/Verhaltens des betroffenen Kindes/Jugendlichen

Vorliegen von körperlichen Beeinträchtigungen

  • akute körperliche Erkrankung
  • Beeinträchtigung durch Substanzmittelkonsum
  • Bei Verdacht ist eine unmittelbare Überweisung an eine Kinderstation eines Krankenhauses notwendig.

Beurteilung des psychischen Zustandes des Kindes / Jugendlichen anhand seines Verhaltens

  • psychisch unauffällig: 
Beispiel: das Kind wirkt ruhig, gut ansprechbar, kann auf Fragen angemessen antworten bzw. ist bei emotionaler Erregung beruhigbar
  • akut psychisch auffällig: 
Beispiel: das Kind ist sehr ängstlich, traurig, übermäßig aggressiv gereizt, sein Zustand ist durch Zuwendung / angemessenes Eingehen auf das Kind oder pädagogische Maßnahmen momentan nicht veränderbar
  • chronisch psychisch auffällig: 
Beispiel: bei dem Kind liegt eine diagnostizierte Störung des Sozialverhaltens
 vor; laut Aussage seiner Umgebung verhält es sich immer wieder aggressiv bzw. oppositionell; in der momentanen Situation entspricht sein Verhalten dem üblichen Verhaltensmuster
  • fremd- und / oder selbstgefährdendes Verhalten: 
Beispiel: enthemmter körperlicher Angriff auf andere Personen; massive Selbstverletzung, Suizidversuch oder Äußerung suizidaler Absichten

Einschätzung der Kooperationsbereitschaft der betroffenen Personen

  • Einsichtsfähigkeit
  • Bündnisfähigkeit

Mögliche Fragen, um dies zu beurteilen:

  • Wie gut gelingt es eine Beziehung zum Kind herzustellen?
  • Ist es möglich, zu einer gemeinsamen Problemdefinition zu gelangen?
  • Ist das Kind freiwillig bereit, etwas an der Situation zu verändern? 


2.2. Einschätzung der Rahmenbedingungen / des Systems

Familie / Erziehungssystem:

  • unterstützend
  • stabilisierend

  • destabilisierend
  • traumatisierend

Tagesstruktur (Schule / Arbeit / Ausbildung)

  • regelmäßig
  • unregelmäßig
  • Schulabbruch
  • Suspendierung
  • Krankenstand

Ressourcen

  • familiäre Unterstützung
  • außerfamiliäre Unterstützung
  • Beziehungen zu Gleichaltrigen

2.3. Weitere eventuell relevante Fragestellungen

  • Wie gut gelingt es, die Situation zu klären bzw. zu explorieren?
  • Welche Problemlösungen wurden bisher eingesetzt?
  • Welche Unterstützung hat sich dabei als hilfreich erwiesen?
  • Hat sich das Kind / der Jugendliche bisher an Vereinbarungen gehalten?
  • Wie sehr ist die Einbeziehung von Angehörigen / dem sozialen Umfeld notwendig bzw. sinnvoll?

3. Welche Art von Krise liegt vor?

Psychosoziale Krise (des Einzelnen, des Systems)

  • das Kind kann momentan (mittelgradig) psychisch auffällig oder unauffällig sein

  • die Krise besteht im System: psychischer Ausnahmezustand einer Betreuungsper
son; Ausfall einer betreuenden Person; Gewalt / Missbrauch

Pädagogische Krise

  • massive Erziehungsschwierigkeiten, die momentan in der bestehenden Situation nicht veränderbar sind

Psychiatrische Krise

  • selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten
  • akuter Erregungszustand / stark psychisch auffällig

Psychosomatische Krise

  • sieht aus wie eine akute körperliche Beeinträchtigung (Herzrasen, Erstickungsgefühle, Kreislaufkollaps, Bauchkrämpfe), die sofortiger medizinischer Abklärung bedarf

Ein Leitfaden zur Moderation von Netzwerktreffen

Ein Treffen – Vorbereiten und Moderieren

Dr. Lilly Damm

________________________________________

Besprechungen profitieren von einer exzellenten Vorbereitung, eine schlecht vorbereitete misslungene Sitzung ist Raubbau an der Motivation und eigentlich Zeitverschwendung. Erfolgreiche Sitzungen können hingegen enorm motivieren und Potential der TeilnehmerInnen (TN) zu Tage fördern.

Überblick über den Ablauf

Vor der Sitzung
  • Entwickeln der TOP und klären welche „Art“ hat welcher TOP.
  • Verschicken der TOP mit Ort und Zeit
  • Vorbereiten der Unterlagen und des Raums
Beginn
  • Feststellen der Anwesenden (Begrüßung, Vorstellrunde oder Neu-Vorstellungen)
  • Klären der Ziele, Rahmenbedingungen und Funktionen (Protokollführer, Moderation, TOP, Zeitrahmen, Ziel der Sitzung)
  • Vereinbarungen mit den TN, dass die Rahmenbedingungen Konsens sind
  • Kontinuität herstellen, Bezug zur letzten Sitzung (Protokoll)
Während der Sitzung
  • Strukturierend und klärend die Kommunikation unterstützen
  • An den vereinbarten Rahmenbedingungen festhalten
Abschluss
  • Überprüfung der Zielerreichung in der Sitzung
  • neuer Termin und weitere Vorgangsweise
Nach der Sitzung
  • Schreiben und Verschicken des Protokolls
  • An nächsten Termin erinnern

 

Details zu den einzelnen Punkten

Vor der Sitzung
  • Bereits in der Planung muss Klarheit über die Art der Sitzung entstehen (Beispiele: Informative Sitzung, Feedbacksitzung, Kreativitätssitzung, Problemlösungssitzung, Entscheidungssitzung). Die Einladungen werden pünktlich ausgeschickt, mindestens 1-2 Wochen vor dem Termin. Sitzungsunterlagen liegen kopiert und vorbereitet am Platz der TN.
Beginn
  • Der Sitzungsanfang ist störanfällig! (deshalb ist eine straffe Moderation notwendig – schnell zur Sache kommen, zu spät Kommende nicht durch besondere Aufmerksamkeit „belohnen“ (nur kurz begrüßen, keine Erklärungen für Verspätung zulassen).
  • Begrüßungswort pünktlich und einladend, herzlich, Rückblick auf die letzte Sitzung. Erläuterung der TOP Liste
  • Das Protokoll der letzten Sitzung sollen alle kennen, der Moderator besonders. (Frage: Gibt es dazu Mitteilungen oder Ergänzungen?)
  • Liste der TN bei jedem Treffen anlegen! Hilfreich ist eine Vorlage, die mit aktualisiertem Datum immer wieder verwendet werden kann. Protokollführer und Zeitwächter bestimmen.
  • TOP Was wollen wir erreichen? Verantwortlichkeit für jeden Punkt und entsprechende Zeit für jeden TOP vorher genau planen!
  • Die Zahl der TN hängt von der Art der Sitzung ab! Ab 20 TN ist die Effizienz meist gefährdet.
  • Sitzungsordnung ermöglicht Kommunikation zwischen allen TN
  • Der Kreis – das Viereck hat jeweils „blinde“ Ecken – das Sechseck ist ideal
Funktionen während einer Sitzung
  • Der Moderator hat günstigerweise analytische Fähigkeiten, kommunikative Kompetenz, Durchsetzungsvermögen, hat Endverantwortung, strikte Orientierung auf die Aufgabe/ das Sitzungsziel und Kohäsionsorientierung (Gruppenzusammenhalt – Gruppenprozess)
  • Aktives Zuhören verändert Einwegkommunikation in einen Dialog.
  • Darunter versteht man beispielsweise: gezielt Informationen erfragen, nachfragen, Inhalte paraphrasieren, Gefühle verbalisieren, konkretisieren – Inhalte präzisieren, regelmäßig zusammenfassen.
  • Es liegt in der Verantwortung des/der Vorsitzenden, den Rahmen zu schaffen, dass die TN produkt- und prozessorientiert arbeiten können (Vorsitz ist kein Angebot zur Selbstdarstellung).
  • An externe fachkundige Moderation denken, eventuell Vorsitz und Moderation trennen.
  • Zeitplan unbedingt einhalten (ev. „Zeitwächter“ aus der Runde einsetzen), Zeitüberschreitungen rächen sich mehrfach und gravierend.
  • Rahmenbedingungen wie Raumgröße, Belüftung, Beleuchtung, Temperatur, Akustik beachten bzw. aktiv gestalten („Der Raum als dritter Pädagoge“). Lüftungspausen können entlasten. Die technische Ausrüstung muss spätestens eine Stunde vor Beginn überprüft werden (Flipchart, Tafel, Overhead, Laptop, Beamer, Internetzugang). Störungsquellen? (Baustelle, Straßenlärm, Telefon, Handy)

Eine klare Trennung dieser drei Strukturen ordnet chaotische Verhältnisse:

  • Information: neues berichten (nur Verständnisfragen erlaubt, keine Diskussionsmöglichkeit)
  • Diskussion: alle Perspektiven und Meinungen einbringen
  • Entscheidung: keine inhaltlichen Auseinandersetzungen, keine neuen Informationen. Methode zur Entscheidungsfindung (z.B. Abstimmungsverfahren) muss vorher geklärt sein.
Während der Sitzung

Mögliche Probleme bei einer Sitzung

  • Roter Faden geht verloren
  • Gespräch entfernt sich vom TOP
  • das Gespräch kommt nicht voran, TN sind unmotiviert
  • Nebenthemen greifen überhand etc.

Lösung: Aktives Zuhören, Aktivierung der TN z.B. durch Metakommunikation

Ein Protokoll soll möglichst klar abgefasst sein, es enthält:

  • Zeit und Ort der Sitzung
  • Anwesenheitsliste
  • Funktionsverteilung (Aufgabenverteilung)
  • Gliederung der TOP
  • Darstellung der Beiträge der TN (ausführlich – wörtliches Protokoll, oder nur Ergebnisse – Resümeeprotokoll)
  • Differenzierung in Haupt/Nebensachen
  • Aufgabenverteilung, Zeitpunkt und Zuordnung zu Personen
Abschluss

Der Abschluss ist pünktlich und motivierend! Ein pünktlicher Abschluss wird von allen als Erfolg betrachtet. Er schafft eine Rückkopplung der TN, evaluiert kurz den Sitzungsverlauf, er klärt Verabredungen und Terminpläne. Evaluation der Sitzungen in größeren regelmäßigen Abständen (Checklisten) – sind Änderungen notwendig?

Literatur

Diesem Buch wurden wertvolle Ratschläge entnommen: „Sitzungen erfolgreich managen“ Herman Blom, Beltz Verlag Weinheim und Basel 1999

A4-Zuweisungsbogen

Hier befindet sich ein Zuweisungsbogen, der in Kooperation mit ambulanten Institutionen und freiberuflich Tätigen (TherapeutInnen, klinische PsychologInnen) erarbeitet wurde. Auf einem A4-Blatt können die wichtigsten Informationen vermerkt werden, damit sich die nachfolgende Beratungs- oder Betreuungseinrichtung einen schnellen Überblick verschaffen kann.

Kooperationsleitfaden (archiviert)
Teilprojekt Kooperationsleitfaden – Über den Arbeitskreis

Junge Menschen mit komplexem Hilfebedarf sind in ihrer personalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt und benötigen deshalb fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung. Die Problemlagen sind in der Regel umfassend und vielschichtig, die Störungen oder Auffälligkeiten der psychosozialen Entwicklung so fortgeschritten, dass einzelne Hilfesysteme oder Professionen diese Herausforderungen oft nicht allein bewältigen können.

Der Kooperationsleitfaden ist ein Handlungsleitfaden, der das Zustandekommen eines gemeinsamen Hilfesystems zur Betreuung von Kindern oder Jugendlichen und deren Familien mit einem komplexen Hilfebedarf gewährleisten soll.

Es handelt sich hier um eine verbindliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit, wobei in gemeinsamer Verantwortung eine Abstimmung und Koordination der beteiligten Dienste unter aktiver Miteinbeziehung des betroffenen Systems erreicht werden soll.

Anliegen des Arbeitskreises „Kooperationsleitfaden“ war es, einen Leitfaden zu entwickeln, der die verantwortlichen Fachkräfte unterstützt, eine transparente Kooperation zwischen den einzelnen Diensten zu etablieren und an Hand einer verbindlichen Vereinbarung und gemeinsam entwickelter Instrumente Wege und Möglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung einer am Einzelfall orientierten, nachhaltigen Zusammenarbeit zu beschreiten. Ein gemeinsam entwickelter interdisziplinärer Hilfeplan soll den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit einem komplexen Hilfebedarf besser gerecht werden.

Als komplexe Hilfe wird das Zusammenarbeiten von mindestens drei oder mehreren Diensten definiert. Bereits etablierte Kooperationen und Handlungsweisen anderer Art sind von diesen Vereinbarungen natürlich ausgenommen und haben selbstverständlich auch weiter ihre Berechtigung.

Jeder Dienst kann den Kooperationsmechanismus auslösen und dabei auf die volle Kooperation der anderen Dienste rechnen. Die einzelnen Empfehlungen werden in unter Einbeziehung der Familie durchgeführte Helferkonferenzen auf einander abgestimmt, wobei jeder Dienst die in seinem Bereich sinnvollen Empfehlungen vertritt und entscheidungs- bzw. handlungsleitend bleibt.

 

Arbeitskreismitglieder Entwicklungsphase: Dir. Ulrike Bürger, Monika Franta, Mag. Alexandra Mayer, Dr. Judith Noske, BSI Christine Pollak, DSA Michaela Schneidhofer MSM, Dr. Martin Schnetzer, Mag. Susanne Stokreiter-Strau, Dr. Werner Swoboda, Dr. Ernst Tatzer, Mag. Ursula Ungerböck, Mag(FH). Kathrin Weninger MA

 

Arbeitskreismitglieder Pilotphase: Regina Blümel MSc, Dir. Ulrike Bürger, DSA Stephan Dangl, Dr. Rainer Fliedl, Markus Gutmann, Markus Koizar BA, Thomas Mörth, Dr. Martin Schnetzer, Mag. Susanne Stokreiter-Strau, Mag. Ursula Ungerböck, DSA Brigitte Winter, DSA Martin Wöhrer

 

Ein Referat zur Vorstellung des Kooperationsleitfadens von Dr. Judith Noske finden Sie hier.

Ein nützliches Tool zur Anwendung des Kooperationsleitfadens ist die Helferkonferenz.



Teilprojekt Kooperationsleitfaden

Das Teilprojekt “Kooperaionsleitfaden” wurde im Jahr 2014 gestartet und im Laufe der Folgejahre probeweise eingesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass der fallbezogene Teil aufgrund des administrativen Mehraufwandes nicht gut in den Arbeitsalltag integriert werden konnte. Dieser Teilbereich wird deshalb momentan in der Praxis nicht umgesetzt, wobei das Commitment zu Kooperation auf institutioneller Ebene weiterhin vorhanden ist und auch so gelebt wird.

 

Das Kindernetzwerk Industrieviertel hat in einem interdisziplinären Prozess den Kooperationsleitfaden entwickelt, um die Zusammenarbeit von Helfersystemen zu vereinfachen. Dazu bedarf es einerseits einer Übereinkunft, dass sich Einrichtungen grundsätzlich miteinander austauschen dürfen und andererseits eine individuelle Vereinbarung der betroffenen bzw. obsorgeberechtigten Personen.

  1. Insitutionsbezogen:Als Projekt des Kindernetzwerks im niederösterreichischen Industrieviertel wurden im ersten Schritt Institutionen und Organisationen kontaktiert, die häufig aufgrund ihres Helfer*innenauftrages miteinander in Kooperation treten. Mit ihnen wurden Rahmenbedingungen ausgehandelt, wie künftig im Sinne des Kooperationsleitfadens einfacher und unbürokratischer miteinander gearbeitet werden kann. Ein generelles Einverständnis wurde von Personen auf Leitungsebene unterzeichnet, welches ab diesem Zeitpunkt dem einzelnen mit dem Fall befassten Helfersystem die prinzipielle Legitimation zum Austausch mit anderen gibt. Die Basis für den fallbezogenen Austausch – sofern für Klient*innen erwünscht – ist somit gegeben
  2. Klient*innen- bzw. Fallbezogen:Die darauf folgenden, unten angeführten Schritte sind auf die Person mit Hilfebedarf bzw. auf den individuellen Fall bezogen.

 

 

Zusammengefasst bestehen die Errungenschaften des Kooperationsleitfadens aus folgenden Punkten:

 

– Die Elternperspektive ist in der Problembeschreibung mit einbezogen, was bis dato oft vernachlässigt wird.

– Die ObsorgeträgerInnen stimmen dem Datenaustausch zwischen allen beteiligten Helfersystemen zu.

– Es gibt klare Zuständigkeiten mittels einer definierten Fallkoordination.

– Verantwortung wird im Sinne der bestmöglichen Unterstützung für Kinder und Jugendliche gemeinsam getragen.

 

Der Kooperationsleitfaden besteht aus einem Hauptdokument, wobei diesem zwei weitere erklärend angeschlossen sind. Wir wissen, dass große Vorbehalte in Bezug auf vermehrte Dokumentation/Administration vorhanden sind. Wir haben Feedback eingearbeitet, die Anwendung praktikabler gestaltet und den Aufwand auf ein Minimum reduziert. Lassen Sie uns im Folgenden erklären, woraus der Kooperationsleitfaden besteht und welche Dokumente zu beachten sind:

 

-) Die Fallbezogene Kooperationsübereinkunft zwischen Familie und Helfersystemen ist das Hauptstück. Dieses aus sechs Seiten bestehende Dokument gliedert sich in folgende Bereiche:

  1. a) Aufklärung der Eltern über verstärkte Zusammenarbeit und Datenaustausch – Bestätigung mittels Unterschrift
  2. b) Fragen an die Eltern und die Kinder bzw. Jugendlichen
  3. c) Kontaktdaten der beteiligten Institutionen, terminliche Vereinbarungen für Helferkonferenzen und die Festlegung einer Fallkoordination

 

-) Wenn Sie sich die Erste Schritte zur Etablierung eines Helfersystems durchlesen, werden Sie feststellen, dass sich die Administration der Kooperationsübereinkunft gut in den Alltag integrieren lässt. Das Dokument ist ein Handlungsleitfaden, welcher Aufschluss über Einsatz und Verlauf der Kooperationsübereinkunft gibt.

 

-) Das Dokument Beschreibung der Funktion der Fallkoordination präzisiert die Aufgaben der Fallkoordination.

 

 

 

Hier können Sie ergänzend die jeweiligen Dokumente als .docx-File downloaden, damit diese über den PC ausgefüllt werden können:

 

Institutionelle Kooperationsübereinkunft

Hier können Sie nachlesen, welche Einrichtungen in die Durchführung des Kooperationsleitfadens einwilligen und den Prinzipien des Kooperationsleitfadens zustimmen. Bei diesen Einrichtungen ist es nicht notwendig, als PraktikerIn das Einverständis bei der vorgesetzten Person zur Durchführung einzuholen! Die Liste wird laufend erweitert.

Teilnehmende Institutionen:

  • BH Baden
  • BH Mödling
  • BH Neunkirchen
  • Magistrat Wr. neustadt
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie Hinterbrühl
  • Krisenzentrum Hinterbrühl
  • Krisenzentrum Wr. Neustadt
  • SBZ Hinterbrühl
  • SBZ Pottenstein



Interdisziplinäre personenbezogene Falldokumentation

Hier befindet sich ein Tool zur gemeinsamen Dokumentation der verschiedenen Helfersysteme. Die interdisziplinäre personenbezogene Falldokumentation muss zur Durchführung des Kooperationsleitfadens nicht verpflichtend angewendet werden.

Minderjährige mit Fluchterfahrung (archiviert)

Abschlussbericht


Im Anschluss an die Netzwerktagung 2016 zum Schwerpunktthema „Minderjährige Flüchtlinge“ wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich zum Ziel gemacht hat, ein Werkzeug für Helfende zu erarbeiten und dies anderen zur Verfügung zu stellen.
Beim ersten Treffen im September 2016 wurde entschieden, dass sich die Gruppe aufgrund ihrer Größe (anfangs knapp 30 Personen, gegen Ende 35) in vier Untergruppen, nämlich # Psychologie, # Kinder- und Jugendhilfe, # Beratungs- und Behandlungseinrichtungen und # Wohneinrichtungen teilen und jeweils aus ihrer Sicht Relevantes zum Thema erarbeiten. Die Großgruppe traf sich rund viermal pro Jahr, dazwischen fanden die Untergruppen zueinander. Dagmar Fenninger-Bucher, Rica Ehrhardt, Judith Ranftler und Robert Zimmel koordinierten die Arbeitsgruppe anfangs.
Die Treffen fanden bis auf wenige Ausnahmen in der SOS-Kinderdorf WG für UMF in Ebreichsdorf am Vormittag statt.

Inhaltlich ging es stets um Austausch und Erfahrungen.
So wurden Vorträge zum Thema transkulturelle Psychiatrie und über das Mobile Interkulturelle Team gehalten und eine durch die Arbeitsgruppe angeregte und ins Leben gerufene Forschungsarbeit in Kooperation mit der FH Campus Wien zum Thema Sexualpädagogik vorgestellt.
In Kooperation mit dem NÖ Landesschulrat fand ein Fortbildungstermin für Beratungslehrer*innen aus dem Industrieviertel statt, bei dem diese Fachkräfte zum Thema Traumatisierung und praktische Lebensumstände von Geflüchteten sensibilisiert wurden. Dabei wurde auch die UMF-WG besichtigt und ein syrisches Linsengericht kredenzt.
Speziell für die Aufnahme Minderjähriger mit Fluchterfahrung ins Spital wurde ein Formular entwickelt und an alle im Industrieviertel ansässigen UMF-Quartiere verteilt. Später wurde dies auch auf deren Anfrage an niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachärzt*innen versandt.
In Gesprächen mit der NÖ Jugendinfo wurde eine Erstellung eines Verzeichnisses von Freizeitangeboten per App oder Homepage angeregt, was auf großes Interesse stieß.

Im Laufe der Zeit wurde das ursprünglich formulierte Ziel, ein Werkzeug für Helfende zu erarbeiten, umdefiniert. Nicht etwa eine Linksammlung von helfenden Angeboten oder eine Broschüre, sondern die Treffen selbst wurden als hilfreichstes Werkzeug empfunden. Durch ihren informativen und psychohygienisch als entlastenden erlebten Charakter wurden diese relevanter zuvor Genanntes empfunden. Oft wurde betont, wie hilfreich und befruchtend der multiprofessionelle Austausch in unserer AG erlebt wurde, wir wurden als „Energiebringer“ beschrieben. Als förderliche Rahmenbedingungen wurden ausgemacht: gute Gruppengröße, konstruktives Nachdenken, wenig Jammern und angenehme örtliche Rahmenbedingungen.

Die Teilnehmenden kamen aus folgenden Einrichtungen:

  • Tralalobe Guntramsdorf, UMF-Einrichtungen
  • SOS-Kinderdorf, WG für UMF, Ebreichsdorf‎
  • Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Hinterbrühl
  • WG Sonnenhof und WG Leuchtturm
  • Caritas Wien‎, Haus Sarah in Neudörfl
  • MÄWOGE Wiener Neustadt
  • Samariterbund WG Pottendorf
  • die möwe Neunkirchen
  • Schulpsychologie Mödling
  • Bildungsdirektion NÖ, Beratungslehrerin
  • Caritas Familienzentrum Baden‎ und Wiener Neustadt
  • Caritas Asyl und Integration
  • BH Mödling, Fachgebiet Sozialarbeit
  • Magistrat Wiener Neustadt, Kinder- und Jugendhilfe
  • mobile Jugendarbeit TANDEM, Triestingtal
  • Mobiles Interkulturelles Team
  • KIZ Sollenau
  • LK Baden-Mödling‎, Psychiatrie, Kinderstation und Kinder- und Jugendpsychiatrie