Teilprojekt Kooperationsleitfaden - Über den Arbeitskreis

Junge Menschen mit komplexem Hilfebedarf sind in ihrer personalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt und benötigen deshalb fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung. Die Problemlagen sind in der Regel umfassend und vielschichtig, die Störungen oder Auffälligkeiten der psychosozialen Entwicklung so fortgeschritten, dass einzelne Hilfesysteme oder Professionen diese Herausforderungen oft nicht allein bewältigen können.

Der Kooperationsleitfaden ist ein Handlungsleitfaden, der das Zustandekommen eines gemeinsamen Hilfesystems zur Betreuung von Kindern oder Jugendlichen und deren Familien mit einem komplexen Hilfebedarf gewährleisten soll.

Es handelt sich hier um eine verbindliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit, wobei in gemeinsamer Verantwortung eine Abstimmung und Koordination der beteiligten Dienste unter aktiver Miteinbeziehung des betroffenen Systems erreicht werden soll.

Anliegen des Arbeitskreises „Kooperationsleitfaden“ war es, einen Leitfaden zu entwickeln, der die verantwortlichen Fachkräfte unterstützt, eine transparente Kooperation zwischen den einzelnen Diensten zu etablieren und an Hand einer verbindlichen Vereinbarung und gemeinsam entwickelter Instrumente Wege und Möglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung einer am Einzelfall orientierten, nachhaltigen Zusammenarbeit zu beschreiten. Ein gemeinsam entwickelter interdisziplinärer Hilfeplan soll den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit einem komplexen Hilfebedarf besser gerecht werden.

Als komplexe Hilfe wird das Zusammenarbeiten von mindestens drei oder mehreren Diensten definiert. Bereits etablierte Kooperationen und Handlungsweisen anderer Art sind von diesen Vereinbarungen natürlich ausgenommen und haben selbstverständlich auch weiter ihre Berechtigung.

Jeder Dienst kann den Kooperationsmechanismus auslösen und dabei auf die volle Kooperation der anderen Dienste rechnen. Die einzelnen Empfehlungen werden in unter Einbeziehung der Familie durchgeführte Helferkonferenzen auf einander abgestimmt, wobei jeder Dienst die in seinem Bereich sinnvollen Empfehlungen vertritt und entscheidungs- bzw. handlungsleitend bleibt.

 

Arbeitskreismitglieder Entwicklungsphase: Dir. Ulrike Bürger, Monika Franta, Mag. Alexandra Mayer, Dr. Judith Noske, BSI Christine Pollak, DSA Michaela Schneidhofer MSM, Dr. Martin Schnetzer, Mag. Susanne Stokreiter-Strau, Dr. Werner Swoboda, Dr. Ernst Tatzer, Mag. Ursula Ungerböck, Mag(FH). Kathrin Weninger MA

 

Arbeitskreismitglieder Pilotphase: Regina Blümel MSc, Dir. Ulrike Bürger, DSA Stephan Dangl, Dr. Rainer Fliedl, Markus Gutmann, Markus Koizar BA, Thomas Mörth, Dr. Martin Schnetzer, Mag. Susanne Stokreiter-Strau, Mag. Ursula Ungerböck, DSA Brigitte Winter, DSA Martin Wöhrer

 

Ein Referat zur Vorstellung des Kooperationsleitfadens von Dr. Judith Noske finden Sie hier.

Ein nützliches Tool zur Anwendung des Kooperationsleitfadens ist die Helferkonferenz.



Teilprojekt Kooperationsleitfaden

Das Teilprojekt “Kooperaionsleitfaden” wurde im Jahr 2014 gestartet und im Laufe der Folgejahre probeweise eingesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass der fallbezogene Teil aufgrund des administrativen Mehraufwandes nicht gut in den Arbeitsalltag integriert werden konnte. Dieser Teilbereich wird deshalb momentan in der Praxis nicht umgesetzt, wobei das Commitment zu Kooperation auf institutioneller Ebene weiterhin vorhanden ist und auch so gelebt wird.

 

Das Kindernetzwerk Industrieviertel hat in einem interdisziplinären Prozess den Kooperationsleitfaden entwickelt, um die Zusammenarbeit von Helfersystemen zu vereinfachen. Dazu bedarf es einerseits einer Übereinkunft, dass sich Einrichtungen grundsätzlich miteinander austauschen dürfen und andererseits eine individuelle Vereinbarung der betroffenen bzw. obsorgeberechtigten Personen.

  1. Insitutionsbezogen:Als Projekt des Kindernetzwerks im niederösterreichischen Industrieviertel wurden im ersten Schritt Institutionen und Organisationen kontaktiert, die häufig aufgrund ihres Helfer*innenauftrages miteinander in Kooperation treten. Mit ihnen wurden Rahmenbedingungen ausgehandelt, wie künftig im Sinne des Kooperationsleitfadens einfacher und unbürokratischer miteinander gearbeitet werden kann. Ein generelles Einverständnis wurde von Personen auf Leitungsebene unterzeichnet, welches ab diesem Zeitpunkt dem einzelnen mit dem Fall befassten Helfersystem die prinzipielle Legitimation zum Austausch mit anderen gibt. Die Basis für den fallbezogenen Austausch – sofern für Klient*innen erwünscht – ist somit gegeben
  2. Klient*innen- bzw. Fallbezogen:Die darauf folgenden, unten angeführten Schritte sind auf die Person mit Hilfebedarf bzw. auf den individuellen Fall bezogen.

 

 

Zusammengefasst bestehen die Errungenschaften des Kooperationsleitfadens aus folgenden Punkten:

 

– Die Elternperspektive ist in der Problembeschreibung mit einbezogen, was bis dato oft vernachlässigt wird.

– Die ObsorgeträgerInnen stimmen dem Datenaustausch zwischen allen beteiligten Helfersystemen zu.

– Es gibt klare Zuständigkeiten mittels einer definierten Fallkoordination.

– Verantwortung wird im Sinne der bestmöglichen Unterstützung für Kinder und Jugendliche gemeinsam getragen.

 

Der Kooperationsleitfaden besteht aus einem Hauptdokument, wobei diesem zwei weitere erklärend angeschlossen sind. Wir wissen, dass große Vorbehalte in Bezug auf vermehrte Dokumentation/Administration vorhanden sind. Wir haben Feedback eingearbeitet, die Anwendung praktikabler gestaltet und den Aufwand auf ein Minimum reduziert. Lassen Sie uns im Folgenden erklären, woraus der Kooperationsleitfaden besteht und welche Dokumente zu beachten sind:

 

-) Die Fallbezogene Kooperationsübereinkunft zwischen Familie und Helfersystemen ist das Hauptstück. Dieses aus sechs Seiten bestehende Dokument gliedert sich in folgende Bereiche:

  1. a) Aufklärung der Eltern über verstärkte Zusammenarbeit und Datenaustausch – Bestätigung mittels Unterschrift
  2. b) Fragen an die Eltern und die Kinder bzw. Jugendlichen
  3. c) Kontaktdaten der beteiligten Institutionen, terminliche Vereinbarungen für Helferkonferenzen und die Festlegung einer Fallkoordination

 

-) Wenn Sie sich die Erste Schritte zur Etablierung eines Helfersystems durchlesen, werden Sie feststellen, dass sich die Administration der Kooperationsübereinkunft gut in den Alltag integrieren lässt. Das Dokument ist ein Handlungsleitfaden, welcher Aufschluss über Einsatz und Verlauf der Kooperationsübereinkunft gibt.

 

-) Das Dokument Beschreibung der Funktion der Fallkoordination präzisiert die Aufgaben der Fallkoordination.

 

 

 

Hier können Sie ergänzend die jeweiligen Dokumente als .docx-File downloaden, damit diese über den PC ausgefüllt werden können:

 

Institutionelle Kooperationsübereinkunft

Hier können Sie nachlesen, welche Einrichtungen in die Durchführung des Kooperationsleitfadens einwilligen und den Prinzipien des Kooperationsleitfadens zustimmen. Bei diesen Einrichtungen ist es nicht notwendig, als PraktikerIn das Einverständis bei der vorgesetzten Person zur Durchführung einzuholen! Die Liste wird laufend erweitert.

Teilnehmende Institutionen:

  • BH Baden
  • BH Mödling
  • BH Neunkirchen
  • Magistrat Wr. neustadt
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie Hinterbrühl
  • Krisenzentrum Hinterbrühl
  • Krisenzentrum Wr. Neustadt
  • SBZ Hinterbrühl
  • SBZ Pottenstein



Interdisziplinäre personenbezogene Falldokumentation

Hier befindet sich ein Tool zur gemeinsamen Dokumentation der verschiedenen Helfersysteme. Die interdisziplinäre personenbezogene Falldokumentation muss zur Durchführung des Kooperationsleitfadens nicht verpflichtend angewendet werden.