Das Teilprojekt “Kooperaionsleitfaden” wurde im Jahr 2014 gestartet und im Laufe der Folgejahre probeweise eingesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass der fallbezogene Teil aufgrund des administrativen Mehraufwandes nicht gut in den Arbeitsalltag integriert werden konnte. Dieser Teilbereich wird deshalb momentan in der Praxis nicht umgesetzt, wobei das Commitment zu Kooperation auf institutioneller Ebene weiterhin vorhanden ist und auch so gelebt wird.

 

Das Kindernetzwerk Industrieviertel hat in einem interdisziplinären Prozess den Kooperationsleitfaden entwickelt, um die Zusammenarbeit von Helfersystemen zu vereinfachen. Dazu bedarf es einerseits einer Übereinkunft, dass sich Einrichtungen grundsätzlich miteinander austauschen dürfen und andererseits eine individuelle Vereinbarung der betroffenen bzw. obsorgeberechtigten Personen.

  1. Insitutionsbezogen:Als Projekt des Kindernetzwerks im niederösterreichischen Industrieviertel wurden im ersten Schritt Institutionen und Organisationen kontaktiert, die häufig aufgrund ihres Helfer*innenauftrages miteinander in Kooperation treten. Mit ihnen wurden Rahmenbedingungen ausgehandelt, wie künftig im Sinne des Kooperationsleitfadens einfacher und unbürokratischer miteinander gearbeitet werden kann. Ein generelles Einverständnis wurde von Personen auf Leitungsebene unterzeichnet, welches ab diesem Zeitpunkt dem einzelnen mit dem Fall befassten Helfersystem die prinzipielle Legitimation zum Austausch mit anderen gibt. Die Basis für den fallbezogenen Austausch – sofern für Klient*innen erwünscht – ist somit gegeben
  2. Klient*innen- bzw. Fallbezogen:Die darauf folgenden, unten angeführten Schritte sind auf die Person mit Hilfebedarf bzw. auf den individuellen Fall bezogen.

 

 

Zusammengefasst bestehen die Errungenschaften des Kooperationsleitfadens aus folgenden Punkten:

 

– Die Elternperspektive ist in der Problembeschreibung mit einbezogen, was bis dato oft vernachlässigt wird.

– Die ObsorgeträgerInnen stimmen dem Datenaustausch zwischen allen beteiligten Helfersystemen zu.

– Es gibt klare Zuständigkeiten mittels einer definierten Fallkoordination.

– Verantwortung wird im Sinne der bestmöglichen Unterstützung für Kinder und Jugendliche gemeinsam getragen.

 

Der Kooperationsleitfaden besteht aus einem Hauptdokument, wobei diesem zwei weitere erklärend angeschlossen sind. Wir wissen, dass große Vorbehalte in Bezug auf vermehrte Dokumentation/Administration vorhanden sind. Wir haben Feedback eingearbeitet, die Anwendung praktikabler gestaltet und den Aufwand auf ein Minimum reduziert. Lassen Sie uns im Folgenden erklären, woraus der Kooperationsleitfaden besteht und welche Dokumente zu beachten sind:

 

-) Die Fallbezogene Kooperationsübereinkunft zwischen Familie und Helfersystemen ist das Hauptstück. Dieses aus sechs Seiten bestehende Dokument gliedert sich in folgende Bereiche:

  1. a) Aufklärung der Eltern über verstärkte Zusammenarbeit und Datenaustausch – Bestätigung mittels Unterschrift
  2. b) Fragen an die Eltern und die Kinder bzw. Jugendlichen
  3. c) Kontaktdaten der beteiligten Institutionen, terminliche Vereinbarungen für Helferkonferenzen und die Festlegung einer Fallkoordination

 

-) Wenn Sie sich die Erste Schritte zur Etablierung eines Helfersystems durchlesen, werden Sie feststellen, dass sich die Administration der Kooperationsübereinkunft gut in den Alltag integrieren lässt. Das Dokument ist ein Handlungsleitfaden, welcher Aufschluss über Einsatz und Verlauf der Kooperationsübereinkunft gibt.

 

-) Das Dokument Beschreibung der Funktion der Fallkoordination präzisiert die Aufgaben der Fallkoordination.

 

 

 

Hier können Sie ergänzend die jeweiligen Dokumente als .docx-File downloaden, damit diese über den PC ausgefüllt werden können: